Überblick

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 das Einkommensteuergesetz (EStG) um den § 35c EStG ergänzt. Mit dem § 35c EStG möchte die Bundesregierung Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen dazu animieren, ihre Gebäude im Sinne des Klimaschutzes zu sanieren oder zu modernisieren. Damit nicht nur gut verdienende Steuerpflichtige von der Förderung profitieren können, wirkt diese auf die tarifliche Einkommensteuer. § 35c EstG regelt die Rahmenbedingungen. Welche Einzelanforderungen an die einzelnen energetischen Maßnahmen gestellt sind, regelt eine eigens hierzu erarbeitete Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 35c EStG (gültig ab dem 1.1.2020)

Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV (Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei einem zu Wohnzwecken genutzten Gebäude nach § 35c des EStG)

BMF, Schreiben v. 14.1.2021; Steuerliche Förderung energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden – Einzelfragen zu § 35c EStG (Az.: IV C 1 – S 2296-c/20/10004 :006); BT-Drucksache 19/26559, zuletzt geändert durch BT-Drucksache 19/27892 v. 24.3.2021.

BMF, Schreiben v. 26.1.2023; Gz. IV C 1 – S 2296-C/20/10003 :006 als Neufassung des BMF-Schreibens v. 15.10.2021, BStBl I S. 2026

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge