Bis 7 %
Werden eine oder mehrere energetische Maßnahmen als ein Bündel durchgeführt werden diese so gefördert:
Wann | Förderung in % der Aufwendungen | max. Förderung | entspricht Aufwendungen i. H. v. |
Jahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme | 7 % | 14.000 EUR | 200.000 EUR |
1. Jahr nach Abschluss | 7 % | 14.000 EUR | 200.000 EUR |
2. Jahr nach Abschluss | 6 % | 12.000 EUR | 200.000 EUR |
Energetische Sanierung Einzelmaßnahmen
Familie Muster hat im Jahr 01 mit der energetischen Sanierung ihres Einfamilienhauses begonnen. Die Sanierung wurde im Jahr 02 fertiggestellt. Die Sanierungskosten betragen 50.000 EUR. Die tarifliche Einkommensteuer der Eheleute beträgt im Jahr 02 = 12.000 EUR, 03 = 12.500 EUR und 04 = 13.000 EUR.
Berechnung der Förderung:
Jahr | Förderung | ESt nach Abzug § 35c EStG | Gesamtförderung |
02 | 3.500 EUR (50.000 EUR x 7 %) | 8.500 EUR (12.000 EUR – 3.500 EUR) | 3.500 EUR |
03 | 3.500 EUR (50.000 EUR x 7 %) | 9.000 EUR (12.500 EUR – 3.500 EUR) | 7.000 EUR |
04 | 3.000 EUR (50.000 EUR x 6 %) | 10.000 EUR (13.000 EUR – 3.000 EUR) | 10.000 EUR |
Die tarifliche Einkommensteuer mindert sich für die Eheleute Muster in den Jahren 02 und 03 um jeweils 3.500 EUR, im Jahr 04 sind es nochmals 3.000 EUR. Insgesamt werden die Sanierungsmaßnahmen von 50.000 EUR mit 10.000 EUR über den § 35c EStG gefördert.
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