Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor:

 
Ab 1. Tag Länger als 1 Woche Länger als 2 Wochen Länger als 1 Monat
  • Sachsen
  • Bayern
  • Niedersachsen
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Nordrhein-Westfalen

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