1 Das Problem

Ein Berliner Vermieter wollte per Eilantrag beim BVerfG verhindern, dass im November die 2. Stufe des Mietendeckels in Kraft tritt. Die Karlsruher Richter lehnten den Antrag ab. Sie sehen darin keinen "schweren Nachteil von besonderem Gewicht" für Vermieter.

2 Die Entscheidung

Das BVerfG wies den Eilantrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet und die den Mietendeckel teilweise aussetzen lassen wollte. In dem Verfahren ging es um die 2. Stufe nach dem Mietendeckelgesetz, die zum 23.11.2020 in Kraft tritt und verlangt, dass die Mieten auch bei laufenden Verträgen effektiv abgesenkt werden. Nach Inkrafttreten vor 9 Monaten wurde im ersten Schritt ein Mietenstopp nur bei Neuvermietungen vorgeschrieben.

Ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht sei in dem Eilantrag jedoch nicht dargelegt, teilte das höchste deutsche Gericht am 29. Oktober mit – auch nicht für die betroffenen Vermieter insgesamt.

3 Entscheidung

BVerfG, Beschluss v. 28.10.2020, 1 BvR 972/20

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