Leitsatz (amtlich)

Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren verfolgte Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.

 

Normenkette

ZPO § 522 Abs. 2, § 533

 

Verfahrensgang

OLG Köln (Beschluss vom 01.07.2013; Aktenzeichen 17 U 70/12)

LG Köln (Entscheidung vom 19.10.2012; Aktenzeichen 7 O 161/11)

 

Tenor

Die Beschwerde gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss des 17. Zivilsenats des OLG Köln vom 1.7.2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 165.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

Rz. 1

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§§ 522 Abs. 3, 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

Rz. 2

Die Erhebung einer Widerklage im Berufungsrechtszug hindert einen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht; sie verliert ihre Wirkung, wenn die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen wird (BGH, Urt. v. 24.10.2013 - III ZR 403/12, BGHZ 198, 315 Rz. 27, 33). Für die gleich gelagerte Fallgestaltung einer Klageerweiterung im Berufungsverfahren kann nichts anderes gelten (vgl. OLG Nürnberg MDR 2003, 770; MDR 2007, 171 f.; OLG Rostock MDR 2003, 1195; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167 f.; KG NJW 2006, 3505; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 522 Rz. 37; Musielak/Ball, ZPO, 11. Aufl., § 522 Rz. 28a; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 522 Rz. 14).

Rz. 3

Die geltend gemachten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten hat der Senat geprüft, aber nicht für durchgreifend erachtet.

Rz. 4

Von einer weiteren Begründung wird gem. § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist.

 

Fundstellen

NJW 2014, 8

EBE/BGH 2015

FamRZ 2015, 255

WM 2015, 410

ZIP 2015, 852

JZ 2015, 37

MDR 2015, 49

NJ 2015, 3

PAK 2015, 71

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