FDP-Justizminister Marco Buschmann muss sich von Ampel-Partnern vorwerfen lassen, im Koalitionsvertrag festgehaltene Schritte für die Mietrechtsreform – wie die Verlängerung der Mietpreisbremse – schleifen zu lassen.

Zum Schutz vor den stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag mehr Einsatz von Justizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben auf den Weg gebracht, heißt es in einem Brief der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Verena Hubertz und Dirk Wiese an Buschmann, aus dem die "Rheinische Post" zitiert.

Die Mietpreisbremse etwa laufe Ende 2025 aus, und die Länder bräuchten eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung. Außerdem soll in angespannten Wohnungsmärkten die Kappungsgrenze von 15 auf 11 % in 3 Jahren abgesenkt werden. Da es hierfür Verordnungen seitens der Landesregierungen bedürfe, dränge die Zeit.

Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag: Verlängerung bis 2029

"Wir fordern Sie daher auf, die Maßnahmen der Mietrechtsreform noch in diesem Quartal dem Parlament vorzulegen", zitiert die Zeitung aus dem Brief. Zu den Maßnahmen zählt demnach auch ein Gesetz über ein kommunales Vorkaufsrecht für Wohnhäuser. "Ihre Untätigkeit ist weder erklärbar noch nachvollziehbar angesichts der prekären Situation auf dem deutschen Mietmarkt", schreiben Hubertz und Wiese an den Ressortchef.

Bundesbauministerin Klara Geywitz hatte Buschmann bereits im Januar 2023 zu mehr Eile bei der Mietpreisbremse gedrängt – "Gut wäre, wenn dafür nicht erst der Frühling über uns hereinbrechen muss", sagte die SPD-Politikerin damals dem "Spiegel". Die Ampel-Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Mietpreisbremse bis ins Jahr 2029 zu verlängern und die Kappungsgrenze zu senken. Beide Gesetzgebungsverfahren seien nicht gerade komplex, erklärte Geywitz vor einem Jahr dem Nachrichtenmagazin. Ein Entwurf liege nach ihrer Kenntnis bereits vor. "Im Prinzip müssen da nur zwei Zahlen getauscht werden."

Mietpreisbremse: Erstmals im Jahr 2020 verschärft

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt. Seitdem können die Bundesländer Gebiete festlegen, in denen die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt ist. Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten bei Neubau, Sanierung oder wenn die Miete des Vormieters höher war. Die Vorschriften wurden erstmals durch das Mietrechtsanpassungsgesetz verschärft, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn greift seit dem 1.4.2020. In Mietverhältnissen, die danach begründet wurden, können Mieter überzahlte Miete bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend zurückfordern. Zudem erhielten Städte und Gemeinden mit der Gesetzesänderung bis zum 31.12.2025 die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.

Die SPD-Fraktionsvizes Hubertz und Wiese machen nach eigenen Angaben auch deshalb Druck auf das zuständige Justizministerium, weil die Landesverordnungen zum Teil eine kürzere Geltungsdauer haben als die bundesgesetzliche Regelung. So läuft die Mietpreisbremse in Berlin bereits am 31.5.2025 aus, in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen schon Ende Juni 2025.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge