Anlagevermögen

Begriff →§ 247 Abs. 2 HGB

(Anhang 10)

Umfang →Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 HGB

(Anhang 10)

Filme

In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (→BFH vom 20.9.1995 - BStBl 1997 II S. 320).

Geschäfts- und Firmenwert

Zur bilanzsteuerlichen Behandlung des Geschäfts- und Firmenwerts und sogenannter firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter (→ BMF vom 20.11.1986 - BStBl I S. 532).

(Anhang 9)

H 31a (Geschäfts- und Firmenwert/Praxiswert)

Gewerblicher Grundstückshandel

Grundstücke eines gewerblichen Grundstückshändlers gehören grundsätzlich zum Umlaufvermögen, es sei denn, sie sind ausnahmsweise eindeutig zur Vermögensanlage bestimmt (→BFH vom 17.3.1981 - BStBl II S. 522).

Grundstücke

Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Stpfl. an der Aufbereitung zum Bauland aktiv mit oder nimmt er darauf Einfluss, z. B. indem er die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt und finanziert, wechselt das Grundstück auch bei zunächst unveränderter Nutzung zum Umlaufvermögen (→BFH vom 25.10.2001 – BStBl 2002 II S. 289).

Grund und Boden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht geeignet, Umlaufvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu sein. Eine Zwangsumgliederung vom Anlage- zum Umlaufvermögen kann auch nach Einstellung der aktiven Bewirtschaftung der betreffenden Flächen nicht durch bloßen Zeitablauf erfolgen. Liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines →gewerblichen Grundstückshandels vor, gehören die Flächen aber zum Umlaufvermögen eines Gewerbebetriebs (→BFH vom 31.5.2001 – BStBl II S. 673).

→Grundstücke

Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden

werden als Forderungen von Bauunternehmen gegen den Bauherrn und damit als Umlaufvermögen behandelt (→BMF vom 14.11.2000 - BStBl I S. 1514 und BFH vom 10.7.2002 - BStBl II S. 784).

(Anhang 9)

→H 35a

Leergut bei Getränkeindustrie

ist Anlagevermögen (→BMF vom 11.7.1995 - BStBl I S. 363).

Musterhäuser

rechnen zum Anlagevermögen (→BFH vom 31.3.1977 - BStBl II S. 684).

Praxiswert

"Sozietätspraxiswert" ist wie der Wert einer erworbenen Einzelpraxis ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut (Änderung der Rechtsprechung); allerdings ist die Nutzungsdauer des "Sozietätspraxiswerts" wegen der Beteiligung und der weiteren Mitwirkung des bisherigen Praxisinhabers doppelt so lang (6 bis 10 Jahre) wie die Nutzungsdauer des Werts einer erworbenen Einzelpraxis (3 bis 5 Jahre) (→BFH vom 24.2.1994 - BStBl II S. 590 und BMF vom 15.1.1995 - BStBl I S. 14).

(Anhang 9)

Rohstoff

Zum Begriff des Rohstoffs und seiner Zuordnung zum Umlauf-(Vorrats-)vermögen →BFH vom 2.12.1987 (BStBl 1988 II S. 502).

Umlaufvermögen

Umfang →Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 HGB

(Anhang 10)

Vorführ- und Dienstwagen

rechnen zum Anlagevermögen (→BFH vom 17.11.1981 - BStBl 1982 II S. 344).

Zwischenerwerber

(Altschuldenhilfe-Gesetz)

Zur Zuordnung der erworbenen Wohngebäude zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen (→MdF Brandenburg vom 17.7.1996 - BStBl I S. 1119).

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