Allgemeines (Zeitliche Anwendung)

Zur zeitlichen Anwendung →H 6 Nr. 40; soweit das StSenkG noch keine Anwendung findet →§§ 36d, 44b EStG a. F.

Einzelfragen bei Entrichtung, Abstandnahme und Erstattung von Kapitalertragsteuer →BMF vom 5.11.2002 (BStBl I S. 1346).

(Anhang 36)

Erstattung des Zinsabschlags

Erstattung des Zinsabschlags von Erträgen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus Kapital auf Treuhandkonten →BMF vom 1.3.1993 (BStBl I S. 276).

(Anhang 36)

Rückzahlung einer Dividende

Werden steuerpflichtige Kapitalerträge auf Grund einer tatsächlichen oder rechtlichen Verpflichtung in einem späteren Jahr zurückgezahlt, so berührt die Rückzahlung den ursprünglichen Zufluss nicht. Eine Erstattung/Verrechnung der Kapitalertragsteuer, die von der ursprünglichen Dividende einbehalten und abgeführt worden ist, kommt deshalb nicht in Betracht (→BFH vom 13.11.1985 – BStBl 1986 II S. 193).

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