Zusammenfassung
Am 29.10.2003 hat das Bundeskabinett die endgültige Fassung der neuen Wohnflächenverordnung (WoFlV) beschlossen, die zum 1.1.2004 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2346).
1 Praktische Bedeutung
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt gemäß § 1 WoFlV unmittelbar nur für die Berechnung der Wohnfläche bei der Durchführung von Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung. Hierunter versteht man staatliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von sozial schwachen Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Die Einzelheiten sind seit dem 1.1.2002 im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geregelt.
Für den frei finanzierten Wohnungsbau gilt die WoFlV dagegen nicht unmittelbar. Vorrangig ist hier immer die Parteivereinbarung. Diese dürfte in der Praxis recht selten anzutreffen sein. Grundsätzlich können Sie aber eine Berechnungsmethode vereinbaren.
Gibt es keine Parteivereinbarung, gilt nach der Rechtsprechung das ortsübliche Regelwerk, wenn es ein solches gibt. Dies dürfte eher selten zu bejahen sein, weil die Rechtsprechung dafür weitere detaillierte Voraussetzungen aufstellt.
Gibt es weder eine Parteivereinbarung noch ein ortsübliches Regelwerk, gelten folgende Vorschriften:
- Vertragsabschluss vor 31.12.2003: §§ 42 II. BV
- Verträge ab 1.1.2004: WoFlV
2 Berechnungsregeln
Die wesentlichen Regelungen über die Anrechnung von Raumteilen nach der WoFlV im Vergleich mit den Regelungen der §§ 42 bis 44 der II. BV sind Folgende (in alphabetischer Folge):
Raumteil | Regelung nach WoFlV | Regelung nach II. BV |
---|---|---|
Abstellraum außerhalb der Wohnung | zählt nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Badewanne | Stellfläche gehört zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Balkon | anrechenbar mit ¼ der Grundfläche | anrechenbar bis zu ½ |
bauordnungswidrige Räume | zählen nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Bodenraum | zählt nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Dachgarten | anrechenbar mit ¼ der Grundfläche | anrechenbar bis zu ½ |
Duschwanne | Stellfläche gehört zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Einbaumöbel | Stellfläche gehört zur Wohnfläche | wie WoFlV, falls Grundfläche mind. 0,5 m2 |
Fensterbekleidung/-umrahmung | zählt zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Fensternischen, nicht bis zum Fußboden reichend und weniger als 0,13 m tief | zählt nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Garage | zählt nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Geschäftsräume | zählen nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Heizgerät | Stellfläche gehört zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Heizungsraum | zählt nicht zur Wohnfläche | keine Regelung |
Herd | Stellfläche gehört zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Hobbyraum | anrechenbar mit ½ der Grundfläche | keine Regelung |
Keller | zählt nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Klimagerät | Stellfläche gehört zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Loggia | anrechenbar mit ¼ der Grundfläche | anrechenbar bis zu ½ |
Öfen | Stellfläche gehört zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Pfeiler | zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Höhe über 1,5 m und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt | zählt nicht zur Wohnfläche, falls der Pfeiler raumhoch ist und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt |
Raumteile, Höhe mind. 2 m | zählt voll zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Raumteile, Höhe zwischen 1 m und 2 m | zählt mit ½ der Grundfläche zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Raumteile, Höhe unter 1 m | zählt nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Raumteiler, bewegliche | Stellfläche gehört zur Wohnfläche | keine Regelung |
Säule | zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Höhe über 1,5 m und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt | zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Säule raumhoch ist und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt |
Scheuerleisten | Stellfläche gehört zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Schornstein | zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Höhe über 1,5 m und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt | zählt nicht zur Wohnfläche, falls der Schornstein raumhoch ist und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt |
Schwimmbad | zählt mit ½ der Grundfläche zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Terrasse | anrechenbar mit ¼ der Grundfläche | anrechenbar bis zu ½, falls die Terrasse "gedeckt" (d. h. vor fremden Blicken geschützt) ist |
Treppe | zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Treppe über drei Steigungen hat. Auch Treppenabsätze zählen dann nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Trockenraum | zählt nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Türbekleidung/-umrahmung | zählt zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Türnischen | zählen nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Wandnischen, offene | zählen nicht zur Wohnfläche, falls sie nicht bis zum Fußboden reichen und weniger als 0,13 m tief sind | wie WoFlV |
Waschküche | zählt nicht zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Wintergarten | zählt mit ½ der Grundfläche zur Wohnfläche | wie WoFlV |
Keine individuellen Änderungen
Vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und regeln Sie insoweit gar nichts! Eine Wohnung wird angemietet, weil sie einem gefällt und genug Platz für das Inventar hat, nicht ob hier die Wohnungsgröße nach DIN oder WoFlV ermittelt wurde.
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