• Existiert kein Winterdienst, sollte der Verwalter für eine entsprechende Beschlussfassung zur Beauftragung eines Fachunternehmens oder eine entsprechende Auftragserweiterung des Hausmeisters sorgen.
  • Auch im Hinblick auf die Haftung der Gemeinschaft als Grundstücksbesitzer nach § 836 BGB und die den Verwalter – derzeit ungeklärt – treffende Haftung als Gebäudeunterhaltungsverpflichteter nach §§ 838, 836 BGB, sollte für eine Beschlussfassung über periodische Kontrollen des gemeinschaftlichen Dachs durch Fachunternehmen gesorgt werden. Daneben sollte der Verwalter ermächtigt werden, nach starkem Sturm bzw. heftigem Regen mit Hagel außerperiodische Kontrollen initiieren zu können.
  • Existiert im Bereich der gemeinschaftlichen (Tief-)Garage ein Rolltor, sollte auf eine Beschlussfassung über Wartung und periodische Kontrolle durch ein entsprechendes Fachunternehmen hingewirkt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge