Ein ohne Erlaubnis des Vermieters abgeschlossener Untermietvertrag ist gleichwohl wirksam. Solange der Hauptvermieter nichts gegen die Nutzung der Räume durch den Untermieter unternimmt, muss dieser auch die volle Miete an den Hauptmieter bezahlen. Der Hauptmieter ist seinerseits nicht verpflichtet, dem Vermieter die Untermiete herauszugeben.[1]
Was kann der Vermieter tun?
Als Vermieter haben Sie nachfolgende Möglichkeiten:
- Unterlassungsklage
- Abmahnung und bei Fortsetzung
- Kündigung.
Macht der Hauptvermieter von diesem Recht Gebrauch und fordert er den Untermieter mit der Drohung, er werde andernfalls Räumung und Herausgabe der Räume verlangen, zur Mietzahlung an sich selber auf, kann der Untermieter die Miete an den Hauptvermieter entrichten.[2]
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