Der Eigentümer und Vermieter ist befugt, die Räum- und Streupflicht auf die Mieter eines Mehrfamilienhauses zu übertragen.[1] Voraussetzung für eine wirksame Delegation ist allerdings eine klare und eindeutige Vereinbarung, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt.[2] Das bloße Aufstellen und Einwerfen eines sog. "Schneeräumplans" in die Briefkästen der Mieter reicht insoweit nicht aus.[3] Auch die Regelung in einer Bestandteil des Mietervertrags gewordenen Hausordnung, wonach (nur) den Erdgeschossmietern die Durchführung des Winterdienstes obliegt, ist rechtlich bedenklich.[4]

Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht kann jedoch durch die Übergabe einer "Schneekarte" mit entsprechender schriftlicher Vereinbarung im jeweiligen Mietvertrag geschehen. Das Schneekartensystem ist ein von der Rechtsprechung anerkanntes Mittel, die Streupflicht in hinreichend organisierter und deren Ausführung ausreichend sichernden Art und Weise zu übertragen. Es stellt sicher, dass die Zuständigkeit klar und eindeutig geregelt ist und die Mieter um ihre Verpflichtung wissen.[5]

[2] Eingehend Harsch, MDR 2014, S. 323 mit Formulierungsbeispiel.

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