Überblick

Der Betreiber eines öffentlichen Parkplatzes trägt die Verkehrssicherungspflicht für dieses Grundstück. Zu hohe Bordsteinkanten, Polleranlagen und mangelhafter Winterdienst sind häufige Ärgernisse. Bei Tiefgaragen sorgen vor allem die Durchfahrtshöhe sowie die Garagentore an der Ein- und Ausfahrt für Streit.

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