Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Untervermietungserlaubnis für Familienangehörige. Wohnraummiete: Beweislast des Vermieters für Wohnungsüberlassung und Beweisverwertungsverbot für Bildaufzeichnungen

 

Orientierungssatz

1. Beim Einzug von Familienangehörigen in die Mietwohnung liegt eine unberechtigte Untervermietung nur dann vor, wenn der Mieter die Wohnung dem Untermieter zur alleinigen Nutzung überlässt.

2. Der Vermieter muss die Behauptung, die Wohnung sei dem Untermieter zur alleinigen Nutzung überlassen worden, substantiiert darlegen und beweisen.

3. Bildaufzeichnungen, die unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mieters erstellt worden sind, unterfallen einem Beweisverwertungsverbot.

4. Will der Mieter auf Dauer seinen Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort begründen, und ist seine Rückkehr in die Wohnung eher unwahrscheinlich, so dass eine dauerhafte Aufgabe der Wohnung anzunehmen ist, so steht ihm kein Anspruch auf die Erteilung einer Untervermietungserlaubnis zu.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734178

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