Die Reparatur oder Wiederherstellung des Gebäudes läuft über Sie als Verwalter, inkl. der Auswahl und Beauftragung von Handwerkern und Architekten. Viele Versicherer haben eigene Netzwerke von Handwerkern, die Ihnen Arbeit abnehmen können. Sie sind an diese Netzwerke aber nicht gebunden und können beliebige Handwerker beauftragen; bei größeren Schäden empfiehlt es sich, dann vorab mit der Versicherung z. B. anhand eines Kostenvoranschlags zu klären, ob die vom Handwerker Ihrer Wahl abgerechneten Kosten im Rahmen dessen liegen, was der Versicherer als üblich und notwendig ansieht und somit auch entschädigt.

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