Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen sollten neben ökologischen Kriterien auch soziale und ethische Standards eingehalten werden. Es sollte sichergestellt werden, dass Mitarbeitende der auszuführenden Firmen fair und gerecht entlohnt werden. Zudem sollte die Einhaltung der gesetzlichen Menschen- und Arbeitnehmerrechte berücksichtigt werden. Dies kann die Einhaltung der Arbeitssicherheit, Antikorruptionsrichtlinien, Anti-Bestechungs- oder Anti-Ausbeutungsrichtlinien umfassen. Größere Unternehmen verpflichten sich meist zu vorgegebenen Richtlinien und Verhaltenskodexen – z. B. zur Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte oder auch der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Bei der Auswahl der auszuführenden Unternehmen sollte, beispielsweise durch eine Internetrecherche, geprüft werden, ob die Standards entsprechend gelebt und erfüllt werden.

Vermietende und Mietende sollten zudem grundsätzlich darauf achten, dass mit keiner Vertragspartei zusammengearbeitet wird, die auf einer Restriktionsliste steht, auf der Unternehmen aufgeführt sind, die u. a. Korruption, Geldwäsche oder Ausbeutung betreiben.

Auch in der Bewirtschaftung sollte darauf geachtet werden, dass die Dienstleister und deren Subunternehmen ökologische Standards einhalten. Je nach Entscheidung der Vermietenden und Mietenden sollte z. B. die Verwendung von umweltfreundlichen Reinigungsprodukten frühzeitig an die auszuführenden Parteien kommuniziert werden.

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