Um den Wasserverbrauch in den Allgemeinflächen, Mietflächen sowie im Außenbereich zu reduzieren, gibt es zahlreiche Einsparmöglichkeiten, die vermieter- und mieterseitig umgesetzt werden können.

In Sanitärräumen können wassersparende Armaturen installiert werden, die den Verbrauch senken. Als Beispiel sind hier Selbstschlussarmaturen zu nennen, die mithilfe eines eingestellten Zeitintervalls den Wasserfluss automatisch stoppen und häufig in Gewerbeimmobilien installiert werden. Darüber hinaus eignen sich Sensorarmaturen für den Wohn- und Gewerbebereich. Durch den Einsatz von Strahlreglern, bei denen Luft dem Wasser beigemischt wird, können die Wassermengen halbiert bis gedrittelt werden. Die Anschaffungskosten solcher Strahlregler sind hierbei gering. Ebenso bieten sich wassersparende Duscharmaturen an. Durch Sparspültasten bei Toiletten können im Sanitärbereich weitere Einsparungen erzielt werden. Wasserlose Urinale sind eine weitere umweltfreundliche Alternative.

Im Küchenbereich sollte, neben der Verwendung von wassersparenden Armaturen, vor allem auf eine wassersparende Geräteauswahl geachtet werden. Sollte vereinbart werden, dass Mietende die Sanitärräume und Küchen eigenständig ausbauen, so ist darauf zu achten, dass das aufgestellte Wasserkonzept eingehalten wird und die Auswahl der einzusetzenden Vorrichtungen möglichst unter Berücksichtigung wassersparender Charakteristika erfolgt. In Green Leases empfiehlt es sich daher, eine Klausel zur Absicherung des vereinbarten Wasserkonzepts einzufügen.

In den Außenbereichen sollte gänzlich auf den Verbrauch von Trinkwasser verzichtet werden. Hierfür sollte Wasser aus Regenwasserauffangbehältern oder Regenwassertonnen genutzt werden. Darüber hinaus ist auf eine standortgerechte Außenbepflanzung zu achten, um eine unnötige Bewässerung zu vermeiden.

Der ressourcenschonende Umgang mit Wasser ist ebenso eines der integralen Bestandteile der EU Taxonomy. Um die Konformität zu erreichen, müssen gewerbliche Neubauten und Gebäude mit größeren Renovierungen maximale Wasserdurchflussmengen einhalten. Bei Waschtischarmaturen und Küchenarmaturen betragen diese maximal 6 Liter pro Minute. Duschen sollten eine maximale Wasserdurchflussmenge von 8 Litern pro Minute einhalten. Darüber hinaus sollen WCs (einschließlich WC-Anlagen, Schüsseln, Spülkästen) den Wasserdurchfluss auf 6 Liter für eine Vollspülmenge und 3,5 Liter für eine mittlere Spülmenge begrenzen. Urinale dürfen maximal 2 Liter pro Schüssel und Stunde verbrauchen. Spülurinale sollen eine Wasserdurchflussmenge von einem Liter für eine Vollspülung einhalten.[1]

[1] European Commission (o. D.): EU Taxonomy Compass, https://ec.europa.eu/sustainable-financetaxonomy/ taxonomy-compass. Abrufdatum: 02.02.2023.

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