Da sich die Anforderungen der firmeninternen Klimastrategie, die nationalen Gesetzgebungen und die Klimawegvorgaben von Initiativen oder Benchmarksystemen stetig weiterentwickeln können, sollten die Green-Lease-Klauseln in mittel- und langfristig orientierten Mietverträgen stets angepasst werden, um so den Änderungen gerecht zu werden. Hier ist es empfehlenswert, eine Revisionsklausel bei Erstabschluss in den grünen Mietvertrag aufzunehmen, die sicherstellt, dass die vereinbarten Klauseln kontinuierlich auf Aktualität überprüft und an die aktuellen Zielvorgaben angepasst werden. Vermietende können so bei Prolongationen die Vorgaben in Abstimmung mit den Mietenden anpassen.

Ferner sollte sichergestellt werden, dass neben den Zielsetzungen der Reduktionspfade die Anforderungen an Vermietende und Mietende stetig erweitert werden, um das Gebäude darüber hinaus möglichst nachhaltig weiterzuentwickeln. Das Ziel sollte es sein, nicht nur die Minimalziele zu erfüllen, sondern weitere, nachhaltigkeitsrelevante Umsetzungsmaßnahmen durchzuführen. Dies können erweiterte Anstrengungen zur Stärkung der Biodiversität, der Wasseraufbereitung oder der Wiederverwendbarkeit von Materialien bzw. der Ausbau einer möglichst nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur im Gebäude sein. Ziel ist es, das Gebäude möglichst frühzeitig klimaneutral und besser klimapositiv zu betreiben. Änderungen der Zielsetzungen können im Rahmen eines jährlichen Nachhaltigkeitsgesprächs (Kap. 12.2) besprochen und im grünen Mietvertrag nachträglich festgehalten werden.

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