Um neben der klimatischen Zielsetzung die Entwicklung von ganzheitlichen nachhaltigen ökologischen, ökonomischen sowie sozialen Ebenen zu fördern, haben die Vereinten Nationen im Jahr 2016 insgesamt 17 nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) für die nächsten 15 Jahre (bis 2030) definiert. Für den Gebäudesektor sind vorranging die Ziele

(1) "Keine Armut",
(3) "Gesundheit und Wohnbefinden",
(7) "Bezahlbare und saubere Energie",
(11) "Nachhaltige Städte und Gemeinden",
(12) "Nachhaltiger Konsum und Produktion",
(13) "Maßnahmen zum Klimaschutz" sowie
(15) "Leben an Land"

von größter Relevanz.[1] Mit gezielten Umsetzungsstrategien können auch Gebäudeeigentümer zur Stärkung dieser Entwicklungsziele beitragen.

  • Die Bekämpfung der Armut kann durch den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus verbessert werden.
  • Die Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden kann durch

    • den Ausbau klimafreundlicher Mobilität,
    • die Verbesserung des Komforts (beispielsweise Licht, Akustik, Luftqualität, Lärm),
    • Belegungsdichten,
    • Aufenthaltsqualität,
    • Barrierefreiheit oder auch
    • die Stärkung von Gesundheitsförderprogrammen

    generiert werden.

  • Bezahlbare und erneuerbare Energie kann durch die Bereitstellung von vor Ort produziertem Strom sichergestellt werden.
  • Die nachhaltige Produktion kann durch Materialauswahl sowie die Verfolgung von Lieferketten mittels geeigneter Herkunftsnachweise erzielt werden.
  • Das Entwicklungsziel "Leben an Land" kann durch den Ausbau und die Stärkung der Biodiversität am Standort erreicht werden.

Die Zielsetzung der Klimaneutralität mit den dazugehörigen Zwischenzielen sollte fester Bestandteil einer jeden Immobilienanlage sein. Da die Ziele nur durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Vermietenden und Mietenden zu erreichen sind, eignen sich Green Leases insbesondere um die (Zwischen-)Ziele vertraglich festzuhalten und Umsetzungsstrategien zu bestimmen. Als Minimum sollten die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens, der europäischen Gesetzgebungen sowie der Bundesregierung mit ihren Zwischenzielen zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands in Green Leases inkludiert werden.

Da sich diese stetig weiterentwickeln, sollten Green Leases so aufgelegt werden, dass sie, in Abstimmung mit den Mietenden, erweitert werden können. Zur erfolgreichen Umsetzung dieser Zielsetzungen gehören das Nachverfolgen sowie die operative Optimierung des Gebäudes. Zu einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie eines Gebäudes sollten neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen weiterführende ökologische, ökonomische sowie soziale Kriterien berücksichtig werden. Als Orientierungshilfe dienen hier die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Je nach Ambition und Zielsetzung der Vermietenden und Mietenden können weitere individuelle Ziele aufgenommen werden. Vorschläge für deren Formulierung werden in Kap. 2.3 Green Leases: Anwendungsbereiche und Beispiele vorgestellt.

[1] 17 Ziele (o. D.): Was sind die 17 Ziele? Ziele für nachhaltige Entwicklung, https://17ziele.de/info/was-sinddie- 17-ziele.html. Abrufdatum: 02.02.2023.

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