Seit Januar 2012 sind grüne Mietverträge, sogenannte Annexe environnementale, für Neuvermietungen und Prolongationen im Büro- und Einzelhandelsbereich ab 2.000 m2 Mietfläche verpflichtend. Die Verpflichtung zur Inklusion der Green Leases stammt aus dem 2010 verabschiedeten Code de L’environnement.[1] und umfasst Nachhaltigkeitsverpflichtungen zwischen Vermietenden und Mietenden. Insbesondere Vermietende werden dazu aufgefordert, den Mietenden eine energetische Zustandsbeschreibung des Gebäudes und der technischen Gebäudeausrüstung auszuhändigen. Hierzu zählen Angaben zur energetischen Effizienz von Kühlung, Heizung, Belüftung sowie alle weiteren relevanten Gebäudeausrüstungen. Ferner müssen der Energieverbrauch des Gebäudes und der technischen Gebäudeausrüstung, der Wasserverbrauch sowie die jährliche Abfallmenge offengelegt werden. Mietende und Vermietende werden zudem dazu aufgefordert, gemeinsam einen Aktionsplan zu erstellen, der die energetische Optimierung des Gebäudes inklusive der Mietflächen sicherstellen soll. Seit Juli 2013 müssen die Klauseln ebenso in Gewerbebestandsmietverträge über 2.000 m2 aufgenommen werden.

Mit dieser Verpflichtung ist Frankreich eines der wenigen Länder, die regulatorisch verpflichtende Vorgaben zur Implementierung von Green Leases machen. Aufgrund dieser Vorgaben ist die Datenlage von Verbräuchen in Frankreich deutlich fortgeschrittener als in anderen Ländern. Dies erlaubt, präzisere energetische Zustandsbeschreibungen der Gebäude sowie daraus resultierende bessere Investitionsentscheidungen zu treffen.

[1] Die Inhalte wurden im Décret No. 2011-2058 du 30 décembre 2011 relatif au contenu de l’annexe environnementalae mentionée à l’article L. 125-9 du code de l’environnement veröffentlicht.

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