Katzen haben es in Mietwohnungen leichter als Hunde, weil die Gerichte in ihnen keine störenden Hausgenossen sehen und anerkennen, dass sie bei regelmäßiger Reinigung ihres Katzenklos reinlich sind und keine ernsthaften Schäden in der Mietwohnung anrichten.[2]

Wenn allerdings Katzengestank durch Urin und Kot zu Belästigungen anderer Mieter führt, kann dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen.[3]

Hält der Nachbar auf seinem Grundstück 27 Katzen, deren Kot und Urin unerträgliche Geruchsbelästigungen verursachen, dann kann mit der Nachbarklage durchgesetzt werden, dass er alle bis auf zwei abschafft.[4]

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