Wie der Programmname schon sagt, geht es hier um die energetische Sanierung von Immobilien in Berlin. Das Programm fördert Wohn- und Nichtwohngebäude.
2.3.4.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
- kommunale und private Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsbaugenossenschaften,
- Vermieter,
- Investoren,
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- selbstnutzende Wohneigentümer und
- Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime.
Gebäudevoraussetzung
Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt worden sein.
2.3.4.2 Das wird gefördert
Die Fördermaßnahmen dieses Programms sind in 5 Fördermodule aufgeteilt:
Fördermodul 1: Wärmeschutz der Gebäudehülle | ||
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Gruppe | Maßnahme | Förderung |
Bauteilgruppe Außenwände |
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Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, max. 20.000 EUR je Wohneinheit. |
Bauteilgruppe Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden sowie Tore |
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Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 EUR je Wohneinheit. |
Bauteilgruppe Dachflächen |
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Zuschuss 30 % der förderfähigen Kosten, max. 25.000 EUR je Wohneinheit. Erfolgt die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken oder Dachflächen mit Dämmstoffen mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel, so wird je Gebäude ein Nachhaltigkeitsbonus in Form einer Erhöhung des Zuschusses der förderfähigen Kosten um 10 Prozentpunkte gewährt. |
Bauteilgruppe Decken und Wände gegen unbeheizte Räume sowie Bodenflächen |
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Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, max. 10.000 EUR je Wohneinheit. Erfolgt die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken oder Dachflächen mit Dämmstoffen mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel, so wird je Gebäude ein Nachhaltigkeitsbonus in Form einer Erhöhung des Zuschusses der förderfähigen Kosten um 10 Prozentpunkte gewährt. |
Sommerlicher Wärmeschutz |
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Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten, max. 10.000 EUR je Wohneinheit. |
Fördermodul 2: Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan | ||
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Gruppe | Maßnahme | Förderung |
Gefördert wird die Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans für bestehende Wohngebäude. Der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan darf nur durch von der IBB Business Team GmbH (IBT) autorisierte Energieberater oder durch Energieeffizienz-Experten, die unter www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt sind, erstellt werden. | Gefördert wird mit:
Bei Denkmälern oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz:
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Fördermodul 3: Austausch und Optimierung der Anlagentechnik | ||
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Gruppe | Maßnahme | Förderung |
Austausch der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist) | Folgende Anlagentypen sind als Ersatz oder zur Erweiterung der bestehenden Heizungsanlage in Wohn- und Nichtwohngebäuden förderfähig, sofern der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs) verbunden wird:
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