Wie der Programmname schon sagt, geht es hier um die energetische Sanierung von Immobilien in Berlin. Das Programm fördert Wohn- und Nichtwohngebäude.

[1] Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin für das Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS vom 18.8.2021.

2.3.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsbaugenossenschaften,
  • Vermieter,
  • Investoren,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • selbstnutzende Wohneigentümer und
  • Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime.

Gebäudevoraussetzung

Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt worden sein.

2.3.4.2 Das wird gefördert

Die Fördermaßnahmen dieses Programms sind in 5 Fördermodule aufgeteilt:

 
Fördermodul 1: Wärmeschutz der Gebäudehülle
Gruppe Maßnahme Förderung
Bauteilgruppe Außenwände
  • Dämmung Außenwand
  • Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehender zweischaliger Außenwand
  • Dämmung Außenwand bei Baudenkmalen
  • Dämmung Außenwand bei sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz (nur Wohngebäude)
  • Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen)
Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, max. 20.000 EUR je Wohneinheit.
Bauteilgruppe Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden sowie Tore
  • Ertüchtigung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren (auch barrierearme Ausführung, Baudenkmal etc.)
  • Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie Kastenfenstern und Fenstern mit Sonderverglasung
  • Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (nur Wohngebäude)
  • Dachflächenfenster
  • Glasdächer
  • Lichtbänder und Lichtkuppeln
  • Vorhangfassaden
  • Außentüren beheizter Räume
  • Hauseingangstüren
  • Tore (nur Nichtwohngebäude)
Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 EUR je Wohneinheit.
Bauteilgruppe Dachflächen
  • Dämmung von Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen
  • Dämmung von Dachgauben
  • Dämmung von Flachdächern und Dachflächen mit Abdichtung
  • Dämmung von Dachflächen bei Baudenkmalen
  • Dämmung von Dachflächen bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur bei für Wohngebäude höchstmöglicher Dämmstoffdicke

Zuschuss 30 % der förderfähigen Kosten, max. 25.000 EUR je Wohneinheit.

Erfolgt die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken oder Dachflächen mit Dämmstoffen mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel, so wird je Gebäude ein Nachhaltigkeitsbonus in Form einer Erhöhung des Zuschusses der förderfähigen Kosten um 10 Prozentpunkte gewährt.
Bauteilgruppe Decken und Wände gegen unbeheizte Räume sowie Bodenflächen
  • Dämmung von obersten Geschossdecken und Wänden (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume
  • Dämmung von Wänden gegen Erdreich oder von unbeheizten Räumen sowie Kellerräumen
  • Dämmung von Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken
  • Dämmung von Geschossdecken gegen Außenluft von unten
  • Dämmung von Bodenflächen gegen Erdreich
  • neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich (nur Nichtwohngebäude)

Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, max. 10.000 EUR je Wohneinheit.

Erfolgt die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken oder Dachflächen mit Dämmstoffen mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel, so wird je Gebäude ein Nachhaltigkeitsbonus in Form einer Erhöhung des Zuschusses der förderfähigen Kosten um 10 Prozentpunkte gewährt.
Sommerlicher Wärmeschutz
  • durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten, max. 10.000 EUR je Wohneinheit.
 
Fördermodul 2: Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
Gruppe Maßnahme Förderung
  Gefördert wird die Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans für bestehende Wohngebäude. Der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan darf nur durch von der IBB Business Team GmbH (IBT) autorisierte Energieberater oder durch Energieeffizienz-Experten, die unter www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt sind, erstellt werden.

Gefördert wird mit:

  • 750 EUR Zuschuss für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • 1.000 EUR Zuschuss für Eigentümer oder WEGs von Wohngebäuden mit 3 bis maximal 20 Wohneinheiten

Bei Denkmälern oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz:

  • 1.350 EUR Zuschuss für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • 2.000 EUR Zuschuss für Eigentümer oder WEGs von Wohngebäuden mit 3 bis maximal 20 Wohneinheiten
 
Fördermodul 3: Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
Gruppe Maßnahme Förderung
Austausch der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist)

Folgende Anlagentypen sind als Ersatz oder zur Erweiterung der bestehenden Heizungsanlage in Wohn- und Nichtwohngebäuden förderfähig, sofern der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs) verbunden wird:

  • Gas-Brennwerthe...

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