Die förderfähigen Kosten können bis zu 100 % finanziert werden. Das maximale Darlehen beträgt 200.000 EUR. Darlehen unter 5.000 EUR werden nicht ausgegeben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %.

Es werden folgende Laufzeitvarianten angeboten:

  • 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 10 Jahre
  • 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • 30 Jahre mit 1, 2, 3, 4 oder 5 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • 35 Jahre mit 1, 2, 3, 4 oder 5 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für die ersten 10 Jahre

Der Zinssatz für ein Darlehen wird zu den am Tag der Zusage der L-Bank geltenden Programmzinssätzen zugesagt. Sofern zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der L-Bank ein günstigerer Sollzinssatz galt, erfolgt die Zusage zu diesem günstigeren Sollzinssatz.

Die erste Zinsbindungsfrist wird für 10 Jahre vereinbart. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist unterbreitet die L-Bank ein Prolongationsangebot auf Basis des dann gültigen Zinsniveaus.

Das gewährte Darlehen kann auch in Teilen abgerufen werden. Es wird aber eine Bereitstellungsprovision für den noch nicht abgerufenen Bruttodarlehensbetrag verlangt. Fällig wird diese ein Jahr nach dem Darlehensangebot der L-Bank ("Darlehenszusage"). Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 % pro Monat.

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