Darlehenshöhe

Ein 4-Personenhaushalt kann ein Darlehen von max. 100.000 EUR erhalten. Für jedes weitere im Haushalt lebende Mitglied kann das Darlehen um 5.000 EUR erhöht werden. Maximal werden die Investitionskosten gefördert. Diese sind über einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen.

Konditionen

Es werden langfristige Darlehen mit Zinsfestschreibungen von 10, 15 und 20 Jahren gewährt. Die aktuellen Zinssätze können der Webseite der ISB (www.isb.rlp.de/service/konditionen) entnommen werden. Der Tilgungssatz beträgt 1,85 %. Sondertilgungen bis 10 % sind möglich.

Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrags, mindestens 250 EUR, verlangt. Weiterhin wird ein Bearbeitungsentgelt von 0,25 % pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag erhoben. Das Entgelt wird 5 Monate nach der Förderzusage verlangt.

Folgende Tilgungszuschüsse werden gewährt:

 
 

Haushalte mit einem Einkommen bis zu 10 % über der Einkommensgrenze

(§ 13 LWoFG)

Haushalte mit einem Einkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze

(§ 13 LWoFG + 60 %)
Ohne Einhaltung Effizienzhausstandard 15 % 5 %
EH 85 (GEG 2023)* 20 % 10 %
EH 55 (GEG 2023)* 25 % 15 %

* Soll der Effizienzhausstandard EH 85 (GEG 2023) oder EH 55 (GEG 2023) erreicht werden, ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Energieeffizienz-Experten findet man in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de.

Die Darlehen werden bei einer Modernisierung wie folgt ausgezahlt:

  • 25 % nach Erreichen von 25 % des voraussichtlichen Bauvolumens
  • 25 % nach Erreichen von 50 % des voraussichtlichen Bauvolumens
  • 25 % nach Erreichen von 75 % des voraussichtlichen Bauvolumens
  • 25 % nach Erreichen von 100 % des voraussichtlichen Bauvolumens

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