Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten:

 

Programme für Rheinland-Pfalz

  • Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505
  • Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553

2.11.1 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505

Mit diesem Programm werden die Modernisierungen von selbst genutztem Wohneigentum gefördert.

[1] Siehe Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen v. 2.4.2020 (5114-0001#2020/0002-0401-4515), zuletzt geändert am 7.3.2023 (5114-0001#2022/0003-0401-4515).

2.11.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

  • um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 %) oder
  • um nicht mehr als 60 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 %)

überschreiten.

Einkommensgrenzen – Überschreitung bis 10 %

Die nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen dürfen mit bis zu 10 % überschritten werden. Zudem sind diese Einkommensgrenzen für den erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 25 % maßgeblich.

 
Haushaltsgröße Anzahl der Personen im Haushalt Einkommensgrenze aller Haushaltsangehörigen in EUR Jahresbruttoeinkommen[1] ca. in EUR
1 Person 20.350 30.301
2 Personen 2 Erwachsene 29.150 42.873
1 Erwachsener, 1 Kind 30.470 44.759
3 Personen 3 Erwachsene 35.970 52.616
2 Erwachsene, 1 Kind 37.290 54.501
1 Erwachsener, 2 Kinder 38.610 56.387
4 Personen 4 Erwachsene 42.680 62.601
3 Erwachsene, 1 Kind 44.000 64.087
2 Erwachsene, 2 Kinder 45.430 66.130
1 Erwachsener, 3 Kinder 46.750 68.016
5 Personen 5 Erwachsene 49.500 71.944
4 Erwachsene, 1 Kind 50.820 73.830
3 Erwachsene, 2 Kinder 52.140 75.716
2 Erwachsener, 3 Kinder 53.460 77.601
1 Erwachsener, 4 Kinder 54.890 79.644

Einkommensgrenzen – Überschreitung bis 60 %

Diese Einkommensgrenzen dürfen mit bis zu 60 % überschritten werden. Zudem sind diese Einkommensgrenzen für den erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 15 % maßgeblich:

 
Haushaltsgröße Anzahl der Personen im Haushalt Einkommensgrenze in EUR Jahresbruttoeinkommen ca. in EUR
1 Person 29.600 43.516
2 Personen 2 Erwachsene 42.400 61.801
1 Erwachsener, 1 Kind 44.320 64.544
3 Personen 3 Erwachsene 52.320 75.973
2 Erwachsene, 1 Kind 54.240 78.716
1 Erwachsener, 2 Kinder 56.160 81.459
4 Personen 4 Erwachsene 62.080 89.916
3 Erwachsene, 1 Kind 64.000 92.659
2 Erwachsene, 2 Kinder 66.080 95.630
1 Erwachsener, 3 Kinder 68.000 98.373
5 Personen 5 Erwachsene 72.000 104.087
4 Erwachsene, 1 Kind 73.920 106.830
3 Erwachsene, 2 Kinder 75.840 109.573
2 Erwachsener, 3 Kinder 77.760 112.316
1 Erwachsener, 4 Kinder 79.840 115.287

Wohnflächenobergrenze

Es gilt eine Wohnflächenobergrenze. Diese liegt bei einem 4-Personenhaushalt bei 145 m2 und erhöht sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen um je 15 m2 (z. B. für eine schwerbehinderte oder pflegebedürftige Person im Haushalt oder jede weitere Person ab dem 5. Haushaltsmitglied).

[1] Summe des Jahreseinkommens des Antragstellers und der zum Haushalt gehörenden Personen.

2.11.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden insbesondere folgende Modernisierungsmaßnahmen:

  • Ermöglichung eines barrierefreien Wohnens,
  • nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser,
  • nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts einer Wohnung,
  • dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
  • Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien,
  • Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden, die das Gebäude gegen das Erdreich, die Außenluft oder nicht beheizte Bereiche abgrenzen,
  • Einbau von Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Beheizung,
  • Einbau solarer Wandsysteme,
  • Wärmetauscher und Wärmepumpen zur Wärmegewinnung aus der Umgebungsluft, aus Abluft, aus Oberflächen- oder aus Grundwasser (die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist Voraussetzung der Förderung),
  • Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Klär- und Deponiegas usw.),
  • Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere, wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird.

Ebenfalls gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Wohnumfeldmaßnahmen.

2.11.1.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe

Ein 4-Personenhaushalt kann ein Darlehen von max. 100.000 EUR erhalten. Für jedes weitere im Haushalt lebende Mitglied kann das Darlehen um 5.000 EUR erhöht werden. Maximal werden die Investitionskosten gefördert. Diese sind über einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen.

Konditionen

Es werden langfristige Darlehen mit Zinsfestschreibungen von 10, 15 und 20 Jahren gewährt. Die aktuellen Zinssätze können der Webseite der ISB (www.isb.rlp.de/service/konditionen) entnommen werden. Der Tilgungssatz beträgt 1,85 %. Sondertilgungen bis 10 % sind möglich.

Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragte...

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