Um die Zuschüsse erhalten zu können, stellt die KfW-Förderbank besondere Anforderungen an die Rechnungen der an der Fertigstellung der Maßnahmen beteiligten Unternehmen. Folgendes ist hier unbedingt zu beachten:

  • Die Anforderungen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung von Rechnungen sind einzuhalten, z. B. Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer des leitenden Unternehmers, Anschrift des leistenden Unternehmers und des Empfängers, Tag der Ausführung, Leistungsbeschreibung.
  • Die Modellbezeichnung der Ladestation und die Leistung der zu fördernden Photovoltaikanlage, des Solarstromspeichers sowie die Arbeitsleistung für die Errichtung und Inbetriebnahme der Komponenten sind auszuweisen.
  • Die Adresse des Investitionsobjektes.
  • Die Ausfertigung der Rechnung erfolgt in deutscher Sprache.
 

Nur "unbare" Zahlung

Die Rechnungen über die erbrachten förderfähigen Leistungen sind unbar zu begleichen.

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