Um die Attraktivität des Programms zu steigern, werden Tilgungszuschüsse gewährt. Wird der Nachweis der jeweils erreichten Effizienzhaus-Stufe gemäß Zusage erreicht, wird der Tilgungszuschuss gewährt. Der Tilgungszuschuss wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt.

 
Effizienzhaus- Standard Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Max. Tilgungszuschuss je Wohneinheit
40 20 % von maximal 120.000 EUR 24.000 EUR
40 EE 25 % von maximal 150.000 EUR 37.500 EUR
40 NK 25 % von maximal 150.000 EUR 37.500 EUR
55 15 % von maximal 120.000 EUR 18.000 EUR
55 EE 20 % von maximal 150.000 EUR 30.000 EUR
55 NK 20 % von maximal 150.000 EUR 30.000 EUR
70 10 % von maximal 120.000 EUR 12.000 EUR
70 EE 15 % von maximal 150.000 EUR 22.500 EUR
70 NK 15 % von maximal 150.000 EUR 22.500 EUR
80 5 % von maximal 120.000 EUR 6.000 EUR
80 EE 10 % von maximal 150.000 EUR 15.000 EUR
80 NK 10 % von maximal 150.000 EUR 15.000 EUR
Denkmal 5 % von maximal 120.000 EUR 6.000 EUR
Denkmal EE 10 % von maximal 150.000 EUR 15.000 EUR
Denkmal NK 10 % von maximal 150.000 EUR 15.000 EUR

Bei der Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein Bonus von 10 % gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse und dem Bonus "Serielle Sanierung" kumulierbar. Für eine "Serielle Sanierung" wird ein Bonus von 15 % gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse und dem Bonus "Worst Performing Building" kumulierbar. Bei gemeinsamer Beantragung von WPB- und SerSan-Bonus erhöht sich der anzusetzende Prozentsatz um insgesamt zusätzliche 20 %.

Tilgungszuschuss für die Baubegleitung und Nachhaltigkeitsfinanzierung

 
Immobilie Maximaler Kreditbetrag Tilgungszuschuss
Ein und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus 10.000 EUR je Vorhaben 50 %, max. 5.000 EUR
Eigentumswohnungen

4.000 EUR je Wohneinheit

oder 40.000 EUR je Vorhaben

50 %, max. 2.000 EUR je Wohneinheit

oder max. 20.000 EUR je Vorhaben
Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten

4.000 EUR je Wohneinheit

oder 40.000 EUR je Vorhaben

50 %, max. 2.000 EUR je Wohneinheit

oder max. 20.000 EUR je Vorhaben
 

Bestätigung des Energieexperten erforderlich

Um den Tilgungszuschuss erhalten zu können, ist die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) erforderlich. Der Tilgungszuschuss wird auf den gültigen Zusagebetrag berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet. Dies führt zu einer Verkürzung der Kreditlaufzeit bei gleichbleibenden Annuitäten.

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