Förderfähig sind Anlagen, bei denen die erneuerbaren Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zum versorgten Gebäude überwiegend (d. h. mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:

  • der Raumheizung,
  • der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung,
  • der Zuführung der Wärme in ein Gebäudenetz im Sinne von Nummer 6.7.

Wärmepumpen können gefördert werden, wenn zu ihrem Betrieb kein Gas genutzt wird und die nachfolgend genannten technischen Vorgaben erfüllt werden:

  • Einzelprüfungen nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierung nach einem der etablierten europäischen Baureihenreglements (EHPA, Solar Keymark, EUROVENT, ECP, MCS, NF etc.) durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut.
Wärmepumpen – Beheizung über Wasser
Die "jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz" ηs (= ETA S) gemäß Ökodesign-Richtlinie förderfähiger Wärmepumpen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte bei 35 °C und 55 °C erreichen; Wärmepumpen, die gemäß Ökodesign-Richtlinie als Niedertemperatur-Wärmepumpen gelten, müssen nur die ηs-Anforderungen bei 35 °C erfüllen:

 

ηs bei (35 °C) ηs bei (55 °C)
Wärmequelle Luft 135 % 120 %
Wärmequelle Erdwärme 150 % 135 %
Wärmequelle Wasser 150 % 135 %

Sonstige Wärmequellen

(zum Beispiel Abwärme, Solarwärme)
150 % 135 %
Wärmepumpen – Beheizung über Luft
Die "jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz" ηs (= ETA S) bzw. der "Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad" ηs,h (= ETAs,h) gemäß Ökodesign-Richtlinie förderfähiger Wärmepumpen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:

Wärmepumpen ≤ 12 kW*

(Wärmequelle Luft)

ηs ≥ 181 %

Effizienzklasse A++ oder A+++

Wärmepumpen > 12 kW*

(alle Wärmequellen)
ηs,h ≥ 150 %

* Heizleistung, bei Geräten mit Kühlfunktion Kühlleistung (siehe Verordnung (EU) Nr. 206/2012).

  • Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (zum Beispiel anhand der Standards "SG Ready" oder "VHP Ready").

Fördervoraussetzungen sind weiter:

  • für Sole/Wasser-Wärmepumpen mit neuen Erdwärmesondenbohrungen die Vorlage eines DVGW-W-120-2 Zertifikats und des Versicherungsscheins,
  • Vorlage der Prüfberichte bzw. Prüfzertifikate über die unabhängige Prüfung/Zertifizierung,
  • Vorlage eines Prüfberichts bzw. eines Prüfzertifikats zur Energieeffizienz,
  • Herstellernachweis zur Netzdienlichkeit (Hinweis: www.bafa.de).

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