TOP XX Beauftragung einer energetischen Bestandsaufnahme

Zur energetischen Bestandsaufnahme der Wohnungseigentumsanlage hat der Verwalter im Vorfeld der Eigentümerversammlung 3 Angebote von Fachplanern bzw. Energieberatern eingeholt. Auf dieser Grundlage wird der Verwalter ermächtigt, namens, auftrags und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Herrn Dipl.-Ing. _________ gemäß Angebot vom ______ mit der energetischen Bestandsaufnahme des Objekts zu beauftragen. Der Sonderfachmann soll insbesondere mögliche Verbesserungen (Sanierungen) in wirtschaftlicher sowie technischer Hinsicht konkretisieren. Die Kosten der Maßnahme in Höhe von ________ EUR inkl. USt. werden aus der Erhaltungsrücklage finanziert.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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