Abendkurse

→Berufsausbildung

Abzugsverbot

Das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG gilt nicht bei der Aufteilung von Aufwendungen, die einerseits den Einkünften als Betriebsausgaben/Werbungskosten und andererseits den Sonderausgaben zuzuordnen sind (→BFH vom 22.6.1990 - BStBl II S. 901).

Aufbaustudium

→ Studium

Aufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG:

Ausbildungsdarlehen

H 86a (Abzugshöhe/Abzugszeitpunkt)

→ Tilgung

→ Zinsen

→ Zuschlag bei Darlehensrückzahlung

Ausbildungsdienstverhältnis

Aufwendungen für die Berufsausbildung sind Werbungskosten, wenn die Berufsausbildung Gegenstand des Dienstverhältnisses ist (→BFH vom 28.9.1984 - BStBl 1985 II S. 87 und 89).

R 34 LStR 2002

Auswärtige Unterbringung

Der Begriff der auswärtigen Unterbringung setzt lediglich voraus, dass der Stpfl. eine außerhalb des Ausbildungsorts belegene Wohnung besitzt, die er - abgesehen von seiner Ausbildungszeit - regelmäßig nutzt; auf die Dauer der auswärtigen Unterbringung kommt es nicht an (→BFH vom 20.3.1992 - BStBl II S. 1033).

Beruf

Der angestrebte Beruf muss nicht innerhalb bestimmter bildungspolitischer Zielvorstellungen des Gesetzgebers liegen (→BFH vom 18.12.1987 - BStBl 1988 II S. 494).

Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG erfordert, dass eine nachhaltige berufsmäßige Ausübung der erlernten Fähigkeiten zur Erzielung von Einkünften angestrebt wird (→BFH vom 22.9.1995 - BStBl 1996 II S. 8).

→ Ausbildungsdienstverhältnis

R 180

Keine Berufsausbildung liegt vor bei Gelegenheitsarbeit (→BFH vom 22.9.1995 - BStBl 1996 II S. 8), auch nicht bei Ferien- und Freizeitjobs (→BFH vom 5.8.1977 - BStBl II S. 834) sowie bei Ausbildung zu einer verbotenen, strafbaren oder verfassungswidrigen Tätigkeit (→BFH vom 18.12.1987 - BStBl 1988 II S. 494).

→ Umschulung

→ Studium

Berufsausbildungskosten

Berufsausbildungskosten sind Aufwendungen, die in der erkennbaren Absicht gemacht worden sind, auf Grund der erlangten Ausbildung eine Erwerbstätigkeit auszuüben (→BFH vom 22.9.1995 - BStBl 1996 II S. 8).

Berufsausbildungskosten sind Aufwendungen:

Berufswechsel

→Berufsausbildung

Darlehen

→Tilgung

→Zinsen

Ferien- und Freizeitjob

→Keine Berufsausbildung.

Fort- und Weiterbildung

R 34 LStR 2002

Führerschein

Aufwendungen für den Erwerb des Führersch...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge