Die LSV 2 schreibt vor, dass jeder Nutzer an den öffentlichen Ladestationen "diskriminierungsfrei" seinen Strom beziehen und abrechnen können muss. Das bedeutet, dass Anbieter der öffentlichen Ladestationen nicht mehr nur ihren Vertragskunden Strom liefern dürfen. Neben der vertragsbasierten Abrechnung, bei der mit der persönlichen Ladekarte oder per App bezahlt werden kann, muss an jedem Ladepunkt mindestens eine der folgenden drei Möglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • Digitale Zahlung über eine App des jeweiligen Betreibers oder per PayPal,
  • Kartenzahlung per EC- oder Kreditkarte mit Wifi-Option, die ein direktes Lastschriftverfahren ermöglicht, oder
  • Barzahlung ohne Personalisierung oder Zahlung mit einer registrierten Ladekarte.

Auch für Unternehmen, die über Bezahlsysteme an Ladesäulen nachdenken, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Sie können mit einem E-Mobilitätsanbieter wie z. B. NewMotion zusammenarbeiten.
  • Sie können mithilfe einer eigenen Ladekarte ein eigenes Konzept entwickeln. Die Investitionskosten für eine mögliche Kartenzahlung an der Ladesäule rechnen sich für Betreiber aber nicht immer.

Auch sollte gut abgewogen werden, ob bei den installierten Ladesäulen starre Zugangsbeschränkungen im Bezahlverfahren eingeführt werden oder ein offenes System gewählt wird, bei dem nicht ausschließlich Beschäftigte tanken können. Bei einem offenen System werden die Ladestationen in der Regel häufiger genutzt, sodass höhere finanzielle Vorteile erwirtschaftet werden können.

 
Praxis-Tipp

Adressen

Bei GoingElectric finden Sie sowohl eine Übersicht der Ladekartenanbieter als auch der Stromtankstellen.

Stadtwerke, aber auch Gemeinden, sind in ihren Regionen darüber hinaus oft wichtige Ladesäulenbetreiber. Die Anzahl der eigenen Ladepunkte reicht dabei von weniger als zehn bis einigen hundert Ladesäulen. Da die meisten E-Auto-Fahrer vor allem in der eigenen Stadt beziehungsweise im Landkreis unterwegs sind, können die auf regionale Ladepunkte begrenzten Ladekarten des Stadtwerks vor Ort attraktiv sein, da hochpreisige Roaming-Gebühren, die für den Zugang zu fremden Ladepunkten gezahlt werden müssen, vermieden werden. Ein Vergleich der regionalen Anbieter lohnt sich in jedem Fall.

  • Neben dem Smartphone wird das Bezahlen an der Ladesäule mit der eigenen Giro- oder Kreditkarte zunehmend attraktiv, ist es doch unkomplizierter, als noch eine oder zwei Karten mehr im Geldbeutel unterzubringen.
  • Die GLS Bank bietet bereits seit über 2 Jahren den Service Giro-e an. Hier kann eine Ladeanfrage an der Ladesäule direkt mit der Giro-Karte ausgelöst werden. Die Abrechnung erfolgt direkt nach jedem Ladevorgang über das eigene Girokonto. Auf dem Kontoauszug ist danach ein Weblink sichtbar, auf dem man den genauen Ladevorgang einsehen kann. Modelle wie diese sind eine sinnvolle Ergänzung und stehen für die Ziele moderner Zahlungs- und Abrechnungsoptionen: Maximale Flexibilität und größtmöglicher Komfort sind beim Bezahlen an der Ladesäule enorm wichtig.

Das BMVI hat die zentrale Bedeutung des Bezahlens von Ladevorgängen für die Verbreitung von E-Mobilität bereits erkannt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat deshalb ein Thesenpapier entwickelt, das den Anbietern von Ladesystemen, Bezahlsystemen, Automobilherstellern und Energieunternehmen eine Orientierung bietet, was die E-Auto-Fahrer heute und in Zukunft von ihnen erwarten. Nutzer möchten mit gewohnten Methoden bezahlen, ohne vorher zwingend ein Nutzerkonto anlegen zu müssen. Außerdem ist Preistransparenz wichtig: Die Ladenden wünschen sich, dass die Kosten für den Ladevorgang bereits vor dessen Beginn klar kommuniziert werden. Neue Technologien wie "Plug & Charge" werden das Leben von E-Auto-Fahrern in naher Zukunft noch einfacher gestalten: Dann wird der Start des Ladevorgangs automatisiert und direkt vom Auto aus möglich sein, alle Informationen wie Ladedauer oder Preis werden bereits im Auto vorab angezeigt.

(https://nationale-leitstelle.de/wp-content/uploads/2020/12/Thesenpapier_Einfach-laden.pdf)

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