Musterschreiben: Mieterinformation über beabsichtigte Miete/Leasing von Verbrauchserfassungsgeräten
Sehr geehrte(r) ______________________,
laut Gesetz müssen Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Schon deswegen sind Messgeräte (Wasser-, Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler) ein Muss für jede Mietwohnung. Sie ermöglichen eine präzise Abrechnung, sodass Sie letzten Endes wirklich nur das bezahlen müssen, was Sie auch tatsächlich verbraucht haben.
Die notwendigen Messeinrichtungen müssen regelmäßig geprüft und geeicht, defekte Geräte müssen rechtzeitig erkannt und ersetzt werden.
Zudem gibt es immer modernere Geräte, die dem jeweiligen, aktuellen Stand der Technik entsprechen und noch präziser und damit gerechter messen. Bei den neuen funkgesteuerten Geräten entfällt zudem noch das regelmäßige persönliche Ablesen der Geräte durch den Ableser, was Ihnen Zeit und Unannehmlichkeiten erspart.
Damit dies gewährleistet ist, habe ich/haben wir mich/uns entschlossen, entsprechende Geräte der Firma ________ , einem der führenden Anbieter im Bereich Messtechnik, anzumieten bzw. zu leasen. Nach § 4 Abs. 2 Heizkostenverordnung bin ich/sind wir dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren.
Für Ihre Wohnung entstehen nach den aktuellen Preisen folgende Kosten:
- ___ Stück Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip je ___ Euro pro Jahr
- ___ Stück Elektronische Heizkostenverteiler je ___ Euro pro Jahr
- ___ Stück Elektronische Wärmezähler je ___ Euro pro Jahr
- ___ Stück Warmwasserzähler je ___ Euro pro Jahr
- ___ Stück Kaltwasserzähler je ___ Euro pro Jahr
Ich möchte Sie...