Grundsätzlich ist der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters erfolgreich anfechtbar, wenn ein wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung vorliegt.

 

Rechtsprechungsübersicht

Ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters, wenn

  • die Wiederbestellung erfolgt, ohne dass die Eckpunkte der Konditionen des Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden;[1]
  • die vom Verwalter verlangte Vergütung absolut überhöht bzw. unangemessen ist oder eine erhebliche Preisdifferenz zu dem Angebot eines Konkurrenten vorliegt;[2]
  • von ihm erstellte Jahresabrechnungen grobe Mängel aufweisen und zudem weitere Tatsachen Zweifel an seiner Eignung aufkommen lassen;[3]
  • er über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne erstellt hat;[4]
  • er Beschlüsse der Wohnungseigentümer nicht umsetzt;[5]
  • er Rücklagengelder für Erhaltungsmaßnahmen verwendet, die Sondereigentumseinheiten betreffen und es deshalb zu einer Verminderung der Erhaltungsrücklage von 135.000 EUR auf 60.000 EUR gekommen ist;[6]
  • er die Konten der Gemeinschaft auf seinen Namen führt und mehrheitlich abgelehnte Beschlüsse ausführt;[7]
  • er persönlich Rechtsstreitigkeiten gegen einzelne Wohnungseigentümer führt;[8]
  • er eigenmächtig ohne Befassung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft einen 10-jährigen Zeitmietvertrag über eine Wohnung abschließt und umfangreiche Renovierungsarbeiten in der angemieteten Wohnung durchführen lässt;[9]
  • er unberechtigt die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums verweigert und bei geltendem Kopfstimmrecht mehrere in seinem Eigentum stehende Sondereigentumseinheiten jeweils zu Bruchteilen an Verwandte oder seinen Lebensgefährten überträgt, um faktischer Mehrheitseigentümer zu werden;[10]
  • seine Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum erforderlich ist und er als Verkäufermakler von Wohnungseigentümern tätig wurde.[11]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge