Entscheidungsstichwort (Thema)
Festsetzung der Vergütung
Leitsatz (redaktionell)
Für die Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters/Treuhänders ist funktionell der Richter und nicht der Rechtspfleger zuständig.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt (analog) § 11 InsVV, wobei nicht ein angemessener Bruchteil der Vergütung eines Treuhänders (§ 13 InsVV), sondern der eines Insolvenzverwalters (§ 2 InsVV) festzusetzen ist.
Die Höhe des angemessenen Bruchteils ist eine Frage des Einzelfalles, jedoch ist dieser – unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sich die Tätigkeit des vorläufigen Treuhänders auf „Kleinverfahren” bezieht – in der Regel geringer als bei einem vorläufigen Insolvenzverwalter festzusetzen.
Fundstellen
Haufe-Index 7319033 |
KTS 2000, 391 |
DZWir 2000, 125 |
InVo 2000, 166 |
NZI 2000, 143 |
Rpfleger 2000, 179 |
ZInsO 2000, 118 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen