Datenschutz: Namen an der Klingel dürfen dranbleiben

Das Anbringen von Namen der Mieter an Klingelschildern verstößt nicht gegen den Datenschutz. Vermieter sind daher nicht verpflichtet, sämtliche Namen von den Klingeln zu entfernen. Das haben die Bundesdatenschutzbeauftragte und die EU-Kommission klargestellt.

Für Verwirrung bei Vermietern in Deutschland sorgte eine Nachricht aus Österreich: In Wien hatte sich der Mieter einer Wohnung über den von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Wiener Wohnen angebrachten Namen an seinem Klingelschild beschwert. Er sah hierin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wiener Wohnen nimmt dies zum Anlass, bis Ende 2018 an den Klingeltableaus ihrer Wohnanlagen die Namen der Mieter durch Nummern zu ersetzen. Hiervon betroffen sind 220.000 Wohnungen. Mieter, die nach wie vor ihren Namen an der Klingel sehen wollen, werden darauf verwiesen, diesen selbst dort anzubringen.

Anlässlich dieser Nachricht wies der Eigentümerverband Haus & Grund in einer Mitteilung darauf hin, dass auch in Deutschland Namen an Klingelschildern und Briefkästen ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig seien. Bild-Online griff das Thema dankbar auf und titelte „Datenschutz-Irrsinn! Deutschland droht ein Klingelschild-Chaos“.

Datenschutzbeauftragte: Vermieter muss Klingelschilder nicht entfernen

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mahnt nun zur Besonnenheit. „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig“, heißt es in einer Mitteilung. Das Ausstatten von Klingelschildern mit Namen unterfalle im Regelfall nicht dem Anwendungsbereich der DSGVO. Selbst wenn die DSGVO anwendbar sei, käme als Rechtsgrundlage neben einer Einwilligung des Mieters auch Artikel 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO (Interessenabwägung) als Rechtsgrundlage in Betracht. Der Mieter hätte dann in besonderen Fällen gemäß Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht.

Die DSGVO biete verschiedene Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen, die auch genutzt werden sollten, heißt es in der Mitteilung abschließend.

Auch die EU-Kommission sah sich aufgrund der Berichterstattung über den Wiener Fall zu einer Stellungnahme veranlasst. Medienberichte, wonach aufgrund der DSGVO Namen von Türschildern oder Briefkästen zu entfernen seien, seien „schlicht und einfach falsch“, so die EU-Kommission in einer Mitteilung.

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