Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität umsetzen

Durch schlechte Zahlungsmoral der Kunden, erhöhte Ausgaben oder einen Vorfall wie die Corona-Krise kann es u. a. immer mal wieder zu Liquiditätsengpässen kommen. Wie Sie mit kurzfristigen, aber auch mittel- und langfristigen Maßnahmen gegensteuern können, erfahren Sie hier.

Droht der Liquiditätsengpass müssen sofort Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität ergriffen werden

Stellt man bei der Planung oder dem Plan-Ist-Vergleich fest, dass ein Liquiditätsengpass droht, muss man versuchen, Verbesserungen zu erreichen. Einige Maßnahmen lassen sich schnell umsetzen, bei anderen dauert es Wochen oder Monate, bis sich positive Auswirkungen einstellen. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Vorschläge für kurzfristig wirkende Maßnahmen

  • Limitierung von Entnahmen oder sogar Ausgabestopp, keine neuen Zahlungsverpflichtungen eingehen, soweit sie nicht notwendig sind,
  • (temporäre) Einlagen der Eigentümer,
  • Umsetzung Kosteneinsparungen,
  • Verschieben oder Aussetzung von Investitionen oder alternative Finanzierung wie Leasing, da so der Auszahlungsbetrag reduziert wird,
  • mit Bank kurzfristige Ausweitung des Kontokorrents vereinbaren,
  • Gewährung von Skonto mit Ausweis des gesparten Betrags, wenn bis zu einem bestimmten Datum gezahlt wird (Achtung: Skonto muss in der Kalkulation enthalten sein, ansonsten sinkt der Gewinn),
  • Rechnungsstellung direkt nach Leistungserbringung, auch bei Kleinbeträgen,
  • eigene Auszahlungen so spät wie möglich tätigen ohne selbst zu überziehen.
  • In der aktuellen Lage aufgrund der Corona-Pandemie kann versucht werden, mit Vermieter, Energieerzeugern, Banken und anderen über eine Senkung der Mieten usw. zu verhandeln. Ist das nicht möglich, können auch Stundungen zumindest über die ersten schwierigen Wochen hinweghelfen.

Vorschläge für mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen

  • Einführung bzw. Verbesserung des Forderungsmanagements mit z.B. Bonitätsprüfungen, intensiven Verhandlungen um Zahlungsziele (z. B. bei Neukunden kürzere Fristen als bei Bestandskunden), Vergabe von Kreditlinien (Nur Kunden, die stets pünktlich zahlen, dürfen auf Rechnung kaufen, bei Verzögerungen wird die Möglichkeit des Rechnungskaufs Stück für Stück reduziert. Wer z.B. mehr als dreimal verspätet zahlt, sollte nur noch gegen Vorkasse, (Firmen-)Lastschrift oder Nachname bestellen dürfen), Mahnen säumiger Kunden (zunächst durchaus freundlich, ggf. beim ersten Mal telefonisches Nachhaken, danach Mahnung bis hin zum Eintreiben der Forderung per Gericht);
  • Umschuldung von Krediten, wenn z.B. Kontokorrent stets mehr als 50 % beansprucht wird, sollte der Betrag in ein Darlehen umgewandelt werden;
  • Nutzung neuer Finanzierungsquellen wie Leasing, Fördergelder, mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG www.mbg-beteiligungskapital.de);
  • Nutzung von Factoring (Verkauf und kurzfristige Auszahlung eines Großteils der Forderung, mehr u.a. www.factoring-mittelstand.de, www.factoring-pool-mittelstand.de);
  • Nutzung von Finetrading (Vorfinanzierung im Einkauf z.B. finetrading-anbieter.de)
  • Zahlungsbedingungen in Verträgen optimieren, z.B. Höhe und Zeitpunkte von An-, Voraus- und Zwischenzahlungen benennen, Lastschriften vereinbaren, Verzugsbedingungen benennen;
  • Verkauf nicht mehr benötigten Vermögens.
  • Aufdeckung stiller Reserven sowie ggf. Veräußerung, z.B. nicht mehr benötigte geringwertige Wirtschaftsgüter oder Immobilien

Diese Maßnahmen sollten im Normalfall vermieden werden, da die Nachteile einen möglichen Liquiditätsvorteil übertreffen; in der Corona-Krise können diese aber durchaus genutzt werden und hilfreich sein.

  • Bitte um Ratenzahlungen und Stundungen, da Geschäftspartner Liquiditätsprobleme vermuten und oft keine weiteren Geschäfte tätigen;
  • Erhöhung Kundenskonto (Eilskonto). Auch hier vermuten Geschäftspartner, dass man weitere Nachlässe gibt, weil man Probleme hat.

Maßnahmen systematisch umsetzen

Wer Maßnahmen erfolgreich umsetzen möchte, sollte systematisch vorgehen und einige Regeln beachten. Folgende Punkte sollten v.a. beachtet werden:

  1. Formulierung konkreter Ziele: Was soll mit dieser Maßnahme erreicht werden?
  2. Bestimmung eines verbindlichen Termins: Bis wann soll das Ergebnis spätestens vorliegen?
  3. Festlegung eines Verantwortlichen: Wer soll sich um die Realisierung kümmern?
  4. Bestimmung/Freigabe (zusätzlicher) Ressourcen und Budgets, wenn z.B. Kosten für Bonitätsprüfungen anfallen.
  5. Abgleich Widerspruchfreiheit mit anderen Zielen z.B. Ausgabenstopp vs. zusätzliche Ressourcen.
  6. Bei länger dauernden Maßnahmen Festlegung von Meilensteinen: z.B. bei Einführung Factoring.

Wichtig: Haben die Maßnahmen Erfolg?

Erfolgskontrolle 3–6 Monate nach Abschluss einer Maßnahme – Haben sich z.B. Einzahlungen und Liquidität verbessert?


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Schlagworte zum Thema:  Liquidität, Coronavirus