Latente Steuern

Um zu verstehen, wie latente Steuern funktionieren, ist es notwendig, einen Blick auf die Gewinnermittlungsvorschriften zu werfen. Denn die Gewinnermittlungsvorschriften nach dem Handelsrecht weichen regelmäßig von den Gewinnermittlungsvorschriften nach dem Steuerrecht ab.

Insbesondere die vielfältigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Bilanzansätzen und die dedizierten steuerlichen Vorschriften sind eine Ursache für unterschiedliche Gewinne und den sich daraus einstellenden unterschiedlichen Ertragsteuern. Latente Steuern fungieren hier als eine Art Abgrenzungsposten, weil sie die unterschiedlichen Steuerposten nach Handels- und Steuerrecht anpassen. Sie bilden somit Effekte ab, die wirtschaftlich bereits entstanden sind, aber erst eine künftige Auswirkung auf die Ertragsteuern entfalten.

Latente Steuern ergeben sich aus einem zweistufigen Prozess. In einem ersten Schritt sind die Differenzen zwischen Handels- und Steuerrecht zu ermitteln, die aus den jeweiligen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften abgeleitet werden. Diese Differenzen sind dann in einem zweiten Schritt zu bewerten.

Differenzen

Die Ermittlung der Differenzen zwischen dem Handels- und dem Steuerrecht kann anhand unterschiedlicher Methoden erfolgen. International hat sich das Temporary-Konzept durchgesetzt, das bilanzorientiert arbeitet. Hierbei bedarf es neben der Handelsbilanz auch einer Steuerbilanz. Die Differenzen werden durch den Vergleich von Bilanzposten ermittelt, wobei der Vergleich pro Bilanzposten erfolgt.

Je nach Art der Bilanzansätze eines Bilanzpostens können sich unterschiedliche Arten von Differenzen einstellen. Diese Arten von Differenzen lassen sich in drei große Kategorien zusammenfassen:

  • Temporäre Differenzen: Temporäre Differenzen sind zeitlich begrenzte Differenzen, bei denen die Zeitpunkte des Ausgleichs bestimmbar sind. Die Differenzen entstehen üblicherweise aus unterschiedlichen Ansatzvorschriften nach dem HGB und dem Steuerrecht. Über die Totalperiode betrachtet, gleichen sich die Effekte allerdings wieder aus.

  • Quasipermanente Differenzen: Bei den quasipermanenten Differenzen handelt es sich um temporäre Differenzen, bei denen der Zeitpunkt ihres Ausgleichs unbestimmt ist. Diese Differenzen kommen regelmäßig bei Bilanzposten vor, die einem Werthaltigkeitstest und keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen.

  • Permanente Differenzen: Permanente Differenzen stellen sich dann ein, wenn sich die Unterschiede der Bilanzansätze nicht mehr auflösen. Ursächlich hierfür sind abweichende Ansatzgebote oder -verbote im Handels- oder Steuerrecht. Im Rahmen des Temporary-Konzepts spielen derartige Differenzen allerdings keine Rolle.

Der Bilanzansatz latenter Steuern beschränkt sich (aufgrund des Temporary-Konzepts) auf quasipermanente und temporäre Differenzen. Permanente Differenzen werden nicht mit einbezogen.

Ausweis

Vergleicht man einen einzelnen Bilanzposten, können sich  in Bezug auf den handelsrechtlichen Wertansatz  positive und negative Differenzen einstellen. Je nach Art dieser Differenzen erfolgt ein Ausweis der latenten Steuern entweder als Aktiva oder als Passiva.