Organisatorisches: Empfehlungen zum Erstellungsprozess


Kapitel
Organisatorisches: Empfehlungen zum Erstellungsprozess

Die Pflicht zum Ansatz latenter Steuern hat bereits im Jahresabschluss einen wesentlichen Einfluss auf den Prozess der Abschlusserstellung. Da die Steuerbilanz des Unternehmens zeitgleich mit dem handelsrechtlichen Abschluss vorliegen muss, muss der Abschlussprozess so gestaltet werden, dass aus dem HGB-Jahresabschluss sofort die Steuerbilanz abgeleitet werden kann.

Wird sie extern erstellt (z. B. durch einen Steuerberater), sind die beteiligten Personen rechtzeitig in den Abschlussprozess einzubinden. Das bedeutet aber auch, dass steuerrelevante Informationen – insbesondere der Ansatz von (handels- und steuerrechtlichen) Bilanzposten – rechtzeitig zur Verfügung stehen müssen. Hierzu müssen die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle bereits hinsichtlich möglicher temporärer Differenzen aus handels- und steuerrechtlicher Sicht bewertet worden sein. Idealerweise erfolgt die Bewertung der Geschäftsvorfälle bereits zum Zeitpunkt ihrer buchhalterischen Erfassung.

Für die Angaben im Anhang sind sämtliche Steuereffekte auf der Ebene des Jahresabschlusses hinreichend gut zu dokumentieren. Deshalb wird für die Ermittlung der latenten Steuern im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses die folgende Vorgehensweise empfohlen. Sie setzt voraus, dass die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle bereits handels- und steuerrechtlich erfasst wurden.

 

Schritt

Tätigkeit

1

Erstellung des vorläufigen Jahresabschlusses ohne die Ermittlung und Buchung von Steuerlatenzen

2

Ableitung und Fortschreibung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz

3

Ermittlung sämtlicher Differenzen

4

Eliminierung permanenter Differenzen

5

Eliminierung von Umgliederungen und Scheinlatenzen

6

Ermittlung der temporären Differenzen, soweit notwendig für jeden einzelnen Bilanzposten bis auf Kontoebene, ggf. auch bis auf Ebene des Geschäftsvorfalls

7

Wahl des geeigneten Steuersatzes

8

Berechnung latenter Steuern

9

Ermittlung der Veränderung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge

10

Klassifizierung latenter Steuern ergebniswirksam/ergebnisneutral

11

Korrektur (Buchen) der Bilanzansätze für latente Steuern

12

Erstellung des endgültigen Abschlusses

Schlagworte zum Thema:  Handelsgesetzbuch (HGB), BilMoG, Latente Steuern