ISSB startet Konsultationen zu SASB Standards sowie zur weiteren Arbeit
Konsultation zu den künftigen Arbeitsschwerpunkten des ISSB
Ziel der Konsultation ist, öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung des ISSB, zur Ausgewogenheit seines Arbeitsprogrammes und zu den Themenprioritäten künftiger Standardsetzungsaktivitäten einzuholen. Die Konsultation bezieht sich auf die ISSB-Aktivitäten in den kommenden 2 Jahren. Rückmeldungen sind bis zum 1.9.2023 – bevorzugt mittels Nutzung der Online-Umfrage – erbeten.
Der Aufbau des Konsultationsdokuments
Das ca. 30 Seiten umfassende Konsultationsdokument – sog. Request for Information – gliedert sich in die 3 Hauptabschnitte:
- Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der ISSB-Aktivitäten
- Kriterien für die Bestimmung der Priorität neuer Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten des ISSB
- Themenvorschläge für Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten des künftigen ISSB-Arbeitsplans.
Vorangestellt ist der 8 Fragen umfassende Fragenkatalog zur Konsultation.
Grundlegende Arbeiten sowie neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten
Das ISSB unterteilt seine Aktivitäten in die beiden Bereiche
- grundlegende Arbeiten, die auf den bisherigen Arbeiten zu IFRS S1 und IFRS 2 beruhen und zu denen sich das ISSB bereits verpflichtet hat, und
- neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten, deren Umfang, Inhalt und Struktur im Fokus der Konsultation steht.
Zu den grundlegenden ISSB-Arbeiten zählen u. a.:
- Unterstützende Aktivitäten bei der Implementierung von IFRS S1 und IFRS S2
- Untersuchungen zu gezielten Verbesserungen von IFRS S1 und IFRS S2
- Arbeiten an den vorliegenden Standards des Sustainability Accounting Standards Boards
In Bezug auf neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten schlägt das ISSB 4 Themen vor:
- Biologische Vielfalt, Ökosysteme und Ökosystemleistungen
- Humankapital
- Menschenrechte
- Integration innerhalb der Berichterstattung
Die Ressourcen für neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten sind durch die grundlegenden Arbeiten begrenzt. Der Priorisierung von einzelnen Themen im Ergebnis der Agendakonsultation kommt damit ein hoher Stellenwert zu.
Konsultation zur Internationalisierung der SASB Standards
Am 11.5.2023 startete das ISSB eine Konsultation zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise für die Internationalisierung der SASB Standards. Entsprechend der vorangegangenen Entscheidungen des Due Process Oversight Committee (DPOC) und des ISSB beträgt die Kommentierungsfrist 90 Tage anstatt 120 Tage. Die Frist für die Stellungnahmen endet am 9.9.2023, bevorzugt wird die Nutzung der Online-Umfrage des ISSB.
Die SASB Standards umfassen 77 Branchenstandards, die jeweils die für eine Branche relevanten Nachhaltigkeitsthemen aufführen und entsprechende Indikatoren für Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte definieren. Diese Branchenstandards wurden ursprünglich von dem US-amerikanischen Sustainability Accounting Standards Board (SASB) entwickelt und enthalten daher derzeit zahlreiche US-amerikanische Referenzen und Metriken. Mit der Fusion der Value Reporting Foundation und der IFRS Foundation im August 2022 ist die Verantwortung für die Pflege, Überarbeitung und Fortentwicklung der SASB Standards auf den ISSB übergegangen.
SASB Standards für Berichterstattung nach IFRS SDS relevant
Auch wenn die SASB Standards derzeit keine IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) darstellen, sind sie für Unternehmen, die nach den IFRS SDS berichten möchten, dennoch relevant. So sieht IFRS S1 vor, dass SASB Standards diesen Unternehmen als Orientierung und Referenz für bislang in den IFRS SDS nicht adressierte Nachhaltigkeitsthemen dienen können.
Das Ziel des ISSB ist es, die bislang nicht an internationale Vorgaben angepassten Metriken (ca. 20 % der Metriken der SASB Standards) bis zum Zeitpunkt der Erstanwendung der IFRS SDS (1.1.2024) zu überarbeiten. Dies gilt unabhängig davon, dass sich der ISSB im April für eine Erleichterung beim Übergang auf die IFRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgesprochen hat. Demnach können Unternehmen im Jahr der IFRS SDS-Erstanwendung zunächst nur gem. IFRS S2 berichten. IFRS S1 wäre somit erst im Folgejahr verpflichtend anzuwenden. Der Erstanwendungszeitpunkt, 1.1.2024, ändert sich dadurch nicht.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:
ISSB beschließt Erleichterungen bei der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.610
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
4.0121
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
3.708
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
3.571
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.554
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.253
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2482
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.229
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.198
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
2.183
-
Jahresabschluss-Checkliste 2024: Vorarbeiten
12.12.2024
-
Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
11.12.2024
-
Unternehmensberichterstattung durch CSRD im Wandel
11.12.2024
-
EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
CSRD – Betroffene Unternehmen
11.12.2024
-
Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
Kein Ausweiswahlrecht mehr für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
Unterstützung bei Formulierung und Beschreibung von Übergangsplänen (Transitionsplänen)
03.12.2024
-
Geschenke (richtig) buchen: So gehen Sie vor
03.12.2024
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
26.11.2024