Update des Fachlichen Hinweises des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Finanzberichte
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 30. September 2022 seinen bisherigen fachlichen Hinweis Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung ergänzt um einen weiteren Hinweis für Finanzberichte zum oder nach dem 30. September 2022 aufgrund des aktuellen Krisengeschehens.
Bisherige Veröffentlichungen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hatte Anfang März 2022 einen fachlichen Hinweis „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“ veröffentlicht, der sich zunächst den Fragen hinsichtlich des Abschlussstichtages 31.12.2021 widmete. Wir haben hier darüber berichtet.
Im Verlauf des Jahres 2022 erfolgten mehrere Updates mit Ergänzungen von Fragen und Antworten zu den Konsequenzen sowie deren Auswirkung auf die Abschlussprüfung. Das vorletzte Update erfolgte im August. Inhaltlich beschäftigte sich das Update mit Ausführungen zum Verhältnis sanktionsrechtlicher Meldepflichten zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht sowie einer Aktualisierung zum Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für juristische/natürliche Personen in Russland.
Überblick zum neuen Fachlichen Hinweis
Der aktuelle fachliche Hinweis stellt spezifische Hilfestellungen zur Bilanzierung und Berichterstattung sowohl nach IFRS als auch nach HGB zum Abschlussstichtag zum 30. September 2022 sowie zum 31. Dezember 2022 zur Verfügung. Nachfolgend wird auszugsweise auf die IFRS-Rechnungslegungshinweise eingegangen. Für die vollständigen Informationen wird auf die Veröffentlichung des IDW verwiesen.
Auswirkungen der Unsicherheiten auf Prognosen
Die Werthaltigkeit aktivierter Geschäfts- oder Firmenwerte (goodwill) wird verstärkt in den Fokus rücken. Die Bemessung bzw. Prognose der zukünftigen Zahlungsströme im Werthaltigkeitstest nach IAS 36 ist besonders betroffen. Kritisch zu hinterfragen ist dabei die Ermittlung des Barwerts der ewigen Rente (terminal value). Ähnlich den verlässlichen Prognoseerfordernissen an die Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Anwendungsbereich von IAS 36 gestalten sich auch die Anforderungen an den Ansatz von aktiver latenten Steuern nach IAS 12. Auch nach IAS 37 bedarf es einer erhöhten Verlässlichkeit an die Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist, um eine valide Rückstellungsbildung der Höhe nach zu gewährleisten. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen.
Bewertung von Finanzinstrumenten
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen sind besondere Anforderungen an die Bemessung der Risikovorsorge nach IFRS 9 zu stellen. Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos (SICR) basiert auf der Berücksichtigung von angemessenen und belastbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtigen Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen in Hinblick auf deren Auswirkungen auf das Kreditausfallrisiko. In den Schätzungen sind die aktuellen Ereignisse sowie seine (potenziellen) Folgewirkungen oder auch die Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Eine Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten darf nur aufgrund eines Wechsels des Geschäftsmodells für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte erfolgen
Transparenz im Anhang
Die Ausübung von Ermessensspielräumen und die den Schätzungen zugrunde gelegten Annahmen sowie die Quellen von Schätzunsicherheiten sind im Anhang transparent darzustellen. Betroffen sind u.a. Angaben zu Schätzungsunsicherheiten (IAS 1.125 ff.), wesentliche Anpassungseffekte in der aktuellen Berichtsperiode (IAS 8.39 bzw. IAS 34.16A(d)) oder non-adjusting events (IAS 10.21(a)).
Praxis-Tipp: Fachlichen Hinweis des IDW beachten
Die aktuellen wirtschaftlichen Ereignisse können Unternehmen an vielen Stellen betreffen. Der aktuelle Fachliche Hinweis des IDW gibt weitere Leitlinien für Anwender und Prüfer.
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