IASB veröffentlicht Artikel zu IFRS 17
Die bereits 1997 begonnenen Arbeiten an der Schaffung einer einheitlichen konzeptionellen Basis für die bilanzielle Abbildung von Versicherungsverträgen sind in 2017 mit der Veröffentlichung von IFRS 17 endgültig abgeschlossen worden. Die jahrelangen Diskussionen um den „Schwebezustand“ infolge von IFRS 4 sind beendet, gleichwohl werden die Änderungen durch IFRS 17 erhebliche – auch unerwünschte - Auswirkungen haben können.
Der IASB hat am 11. Juni 2018 auf seiner Internetseite einen Artikel einer Finanzjournalistin veröffentlicht, der den Übergang auf IFRS 17 aus Investorensicht kurz beleuchtet.
IFRS 4 ist aus Investorensicht eine „black box“
Der Beitrag beschäftigt sich u. a. mit dem Vorgängerstandard IFRS 4, der als Interimslösung seit 2005 Unternehmen mit Versicherungsverträgen erlaubt, weitestgehend die bislang – nach nationalem Recht oder nach Vorgaben der US GAAP - zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Versicherungsverträge beizubehalten. Die (kaum wahrnehmbare) Vergleichbarkeit ist bzw. war wiederum durch umfangreiche Angabepflichten seit jeher sicherzustellen. Diese „black box“ hat laut dem Artikel in der Vergangenheit dazu geführt, dass Analysten einen komplett differenzierten Ansatz wählen mussten („entirely different approach“), um nach IFRS 4 aufgestellte Geschäftsberichte hinsichtlich Performancepunkten zu analysieren. So werden Statements von Analysten angeführt, die „seit 15 Jahren“ keine nach IFRS 4 aufgestellte Bilanz für Bewertungszwecke benutzt hätten bzw. eine solche als „totally irrelevant“ einstufen.
IFRS 17 soll Transparenz und Investorenvertrauen stärken
Dieses Vorgehen sei mit der Einführung von IFRS 17 beendet, da – so nach Darlegung des Artikels – zu IFRS 17 allgemeiner Konsens bestehe hinsichtlich Transparenz und Vergleichbarkeit („All agree that IFRS 17 will greatly improve comparability between insurers, as well as increase the transparency around the drivers of performance and source of earnings“). Dies wird allerdings gerade in der Umstellungsphase die Analysten vor Herausforderungen stellen („The accounts will be very difficult to read at the beginning“). Eine Erleichterung bzw. Hilfe soll hier die seitens des IASB eingerichtete Transition Resource Group zu IFRS 17 sein, die neben öffentlichen Diskussionen auch Fortbildungsmaßnahmen (education events) für Investoren bereitstellen wird.
Praxis-Hinweis: Umstellung auf IFRS 17 ist ein Mammutprojekt
Die Umstellung auf IFRS 17 ist ein Mammutprojekt für betroffene Unternehmen. Aus Analystensicht wird aber viel Erwartung in den neuen Standard gelegt. Ob es IFRS 17 schafft die Geschäftsberichte von Insurance companies zukünftig „attraktiver“ für Investmentvorhaben darzustellen, bleibt abzuwarten.
Quelle: Preparing the market for IFRS 17
Dies Informationen könnten Sie auch interessieren:
Digitalisierung im Rechnungswesen: Zugriff der Finanzbehörden
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
2.0891
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.995
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.831
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
1.735
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.5402
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
1.241
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.133
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
918
-
Sofortabschreibung und Bildung eines Sammelpostens
873
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
843
-
EU-Kommission ergänzt EU-Taxonomie weiter
24.02.2026
-
Änderungshinweis zur Lageberichterstattung: DRSC schlägt Klarstellungen zum Umgang mit der CSRD vor
23.02.2026
-
Prüfung der Wirksamkeit von Risikomanagement- und Internen Kontrollsystemen: eine Herausforderung
19.02.2026
-
IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensation beschlossen
16.02.2026
-
Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen
02.02.2026
-
Warum sich Unternehmen weiterhin mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen sollten
02.02.2026
-
Änderungen an der CSRD
02.02.2026
-
Änderungen an der CSDDD
02.02.2026
-
Änderungen an der EU-Taxonomie
02.02.2026
-
Jahresabschluss 2025: Neues von der Finanzverwaltung
29.01.2026