DRSC und IDW nehmen Stellung zum IASB Entwurf Bilanzierung nach der Equity-Methode
Mit den im September veröffentlichten Änderungsvorschlägen zur Equity-Methode will der IASB in der Vergangenheit aufgekommene Anwendungsfragen adressieren. Das im Mai 2014 gestartete Forschungsprojekt zur Anwendung der Equity-Methode war ursprünglich breiter ausgelegt. Im Oktober 2020 hat der IASB indes beschlossen, das Projekt auf die Beurteilung auszurichten, ob Anwendungsprobleme mit der Equity-Methode in Konzern- und Einzelabschlüssen gelöst werden können, indem die Grundsätze von IAS 28 ermittelt und erläutert werden.
Signifikante Änderungen innerhalb des Entwurfs
Einige der Vorschläge im Entwurf würden signifikante Änderungen zu den bisherigen Regelungen mit sich bringen, darunter insbesondere der Vorschlag, dass Unternehmen Gewinne und Verluste aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in vollem Umfang zu erfassen haben. Bisher ist nach IAS 28 hierfür grundsätzlich eine Zwischenergebniseliminierung in Höhe des Anteils des Anteilseigners am Gewinn oder Verlust durchzuführen.
Kritik an der fehlenden konzeptionellen Würdigung der Equity-Methode
DRSC und IDW haben nunmehr zu dem Entwurf Stellung genommen. Beide Organisationen bemängeln, dass sich der IASB nicht mit konzeptionellen Fragen zur Equity-Methode auseinandergesetzt hat. Dazu zählt insbesondere die Grundsatzfrage, ob die Equity-Methode eine Konsolidierungs- oder eine Bewertungsmethode ist. Dies ist keineswegs nur eine akademische Frage: Zum einen setzt eine konsistente Beantwortung der aufgekommenen Anwendungsfragen die Klärung des Grundprinzips voraus. Zum anderen würde nach Auffassung des DRSC bei Interpretation der Equity-Methode als eine Bewertungsmethode zu diskutieren sein, ob für die Anwendung der Equity-Methode für Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen überhaupt noch ein Bedarf bestünde. Stattdessen könnten auch für solche Unternehmensanteile die allgemeinen Regelungen für Finanzinstrumente nach IFRS 9, also in diesem Kontext eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zum Tragen kommen. Eine Notwendigkeit zur Klärung von Anwendungsfragen würde mithin nur dann bestehen, wenn die Equity-Methode als Konsolidierungsmethode verstanden wird. Vor diesem Hintergrund spricht sich das DRSC dafür aus, im Rahmen der nächsten Agendakonsultation explizit die Frage zu adressieren, ob die Equity-Methode beibehalten und deren Grundprinzip geklärt werden soll. Entsprechend sollte die Fortführung des aktuellen Projekts von den erhaltenen Rückmeldungen abhängig gemacht werden.
Weitgehende Zustimmung der Vorschläge
Unabhängig davon stimmt das DRSC den gemachten Vorschlägen weitgehend zu. Das IDW äußert sich dahingehend, dass die Änderungsvorschläge – wenn auch in begrenzterem Umfang – zu mehr Klarheit und somit zu einer Verbesserung gegenüber dem Status quo führen werden. Interessant ist, dass sowohl DRSC als auch IDW dem wohl weitreichendsten Vorschlag des IASB, die Zwischenergebniseliminierung bei Transaktionen mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen abzuschaffen, zustimmen.
Weiteres Vorgehen des IASB unklar
Abzuwarten bleibt, wie und was die weitere Vorgehensweise des IASB ist. Im Interesse einer zeitnahen Klärung der über die Jahre aufgekommenen Anwendungsfragen erscheint das mit dem Entwurf verfolgte Vorgehen des IASB nachvollziehbar. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass in der Praxis die im Entwurf adressierten Fragestellungen teilweise unterschiedlich ausgelegt werden, mit der Folge einer entsprechenden Uneinheitlichkeit in der Anwendung. Ein zeitnaher Abschluss des Projekts würde insoweit zu einer einheitlichen Bilanzierungsweise in der Praxis beitragen. Umgekehrt nimmt der IASB mit dem bisherigen Zuschnitt des Projekts in Kauf, dass damit zwar Anwendungsfragen geklärt werden, die Lösungen jedoch in sich inkonsistent sind. Bspw. legt die vorgeschlagene Abschaffung der Zwischeneliminierung nahe, die Equity-Methode als Bewertungsmethode zu interpretieren. Andererseits fußen einige Klarstellungen, etwa die Regelungen zur Behandlung von bedingten Gegenleistungen, erkennbar auf den entsprechenden Regelungen des IFRS 3. Dies legt die Interpretation der Equity-Methode als Konsolidierungsmethode nahe. Insoweit würde eine in sich konsistente Beantwortung der Anwendungsfragen eine grundsätzliche Klärung des Verständnisses der Equity-Methode bedingen.
Die Stellungnahmen sind auf den Webseiten des DRSC und IDWs abrufbar:
DRSC nimmt Stellung zu IASB ED/2024/7 Equity Method of Accounting
IDW zum IASB ED/2024/7: Equity Method of Accounting
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