Bei ausschließlicher betrieblicher Nutzung der Geräte gibt es steuerlich keine Probleme. Die Kosten sind eindeutig Betriebsausgaben, für die Buchungen werden die dafür vorhandenen Konten angesprochen, z. B.:

 

Konto

SKR 03 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
4920 Telefon 100 EUR 1200 Bank 119 EUR
1570 Vorsteuer 19 EUR      
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
6805 Telefon 100 EUR 1800 Bank 119 EUR
1400 Vorsteuer 19 EUR      

Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und eine steuerlich einwandfreie Rechnung für die Leistung vorliegt, können Sie die Vorsteuer in vollem Umfang geltend machen.

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