Bei ausschließlicher betrieblicher Nutzung der Geräte gibt es steuerlich keine Probleme. Die Kosten sind eindeutig Betriebsausgaben, für die Buchungen werden die dafür vorhandenen Konten angesprochen, z. B.:
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4920 | Telefon | 100 EUR | 1200 | Bank | 119 EUR |
1570 | Vorsteuer | 19 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6805 | Telefon | 100 EUR | 1800 | Bank | 119 EUR |
1400 | Vorsteuer | 19 EUR |
Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und eine steuerlich einwandfreie Rechnung für die Leistung vorliegt, können Sie die Vorsteuer in vollem Umfang geltend machen.
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