Ein wichtiger Schritt der Prozessintegration ist dabei die Entwicklung von internen und externen Verhaltensvorschriften und/oder Richtlinien für die einzelnen Geschäftsfelder und Geschäftsabläufe auf Grundlage der in der Grundsatzerklärung enthaltenen Menschenrechtsstrategie. Ein Fokus sollte dabei auf solchen Geschäftsfeldern liegen, die für das Risikomanagement als relevant identifiziert worden sind.

Dabei kann etwa die Erstellung eines Verhaltenskodexes sinnvoll sein, der die geltenden Standards für Mitarbeitende konkretisiert und verständlich beschreibt. Verhaltenskodizes für (potenzielle) Vertragspartner, in denen die menschenrechtlichen Erwartungen konkretisiert werden, können als Grundlage für Vertragsverhandlungen und zur Vertragsausgestaltung genutzt werden. Auch die Festlegung einer Strategie zur Lieferantenauswahl und -entwicklung sowie die Festlegung von Maßnahmen im Falle eines Verstoßes gegen den Lieferantenkodex können zweckdienlich sein.

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