Bei der Art des Verursachungsbeitrages ist zu unterscheiden, ob ein Unternehmen das Risiko unmittelbar alleine oder gemeinsam mit einem anderen Akteur verursacht hat oder ob es mittelbar einen Beitrag zum Risiko oder zur Verletzung geleistet hat.

Ein Beispiel für eine unmittelbare alleinige Verursachung ist die Missachtung von Arbeitsschutzstandards am eigenen Standort. Eine unmittelbare (Mit-)Verursachung ist zum Beispiel gegeben, wenn ein Unternehmen durch nicht fachgerechte Abfallentsorgung einen Fluss verschmutzt – und andere Unternehmen dies ebenfalls tun – und hierdurch gegebenenfalls die Trinkwasserversorgung der Anwohnenden gefährdet. Eine mittelbare Verursachung ist anzunehmen, wenn ein Unternehmen die Produktanforderungen gegenüber seinem Zulieferer in letzter Minute ändert, ohne die Lieferzeiten oder den Einkaufspreis anzupassen, und der Zulieferer in Folge gegen ILO-Kernarbeitsnormen[1] verstößt, um den geänderten Anforderungen gerecht zu werden.

Die Art des Verursachungsbeitrages ist typischerweise eng verknüpft mit dem Kriterium des unternehmerischen Einflussvermögens.

[1] Internationale Arbeitsorganisation. ILOSTAT-Datenbanken, siehe https://ilostat.ilo.org/data/.

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