Rz. 1

 
Kriterien HGB (nur Kapitalgesellschaften) IFRS
Entstehung einer Norm
  • Code Law (Vorrang des ­Gesetzgebers)
  • DRS: Rechnungslegungsempfehlungen durch privatrechtliche Organisation DRSC gem. § 342q HGB.
  • Standardsetzung durch eine ­privatrechtliche ­Organisation nach due process, ohne unmittelbare Rechtsverbindlichkeit (soft law).
 

Rz. 2

 
Nach Anerkennung Verbindlichkeit der DRS nach der Bekanntmachung durch das BMJ mit der Vermutung, eine Beachtung führt zur Einhaltung der GoB in der Konzernrechnungslegung. Rechtsverbindlichkeit durch Anerkennung der Standards durch die EU (endorsement) über die EU-VO 1606/2002 verpflichtend für bestimmte Unternehmen (§ 315e HGB).

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