Grundsätzlich dürfen im Außenverhältnis nur bevollmächtigte Personen, wie z. B. Handlungsbevollmächtigte und Prokuristen Willenserklärungen abgeben. Verstößt ein Mitarbeiter gegen diese Regel, muss das einkaufende Unternehmen in der Regel die Rechnung bezahlen. Das geschädigte Unternehmen kann sich aber auf dem Weg des Schadenersatzes das Geld bei dem ohne Vollmacht handelnden Mitarbeiter wiederholen.

In Unternehmen ohne Maßnahmen / Regelungen gegen Maverick Buying erhalten Mitarbeiter bei geringen Verstößen keine Konsequenzen. In anderen Fällen kann es zum Vorsprechen bei der Einkaufs- oder Geschäftsleitung kommen sowie zu schriftlichen Aufforderungen zur Einhaltung von Richtlinien. Bei härteren Fällen wie wiederholtes Maverick Buying ist eine Abmahnung möglich.

Erleidet das Unternehmen schwerwiegende finanzielle Verluste aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen des Fachbereichs haftet u. U. die für die Schädigung verantwortende Person. Grundsätzlich ist Maverick Buying eine Pflichtverletzung im Rahmen des Arbeitsvertrages, die arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung und Kündigung zur Folge haben kann. Auch der zivilrechtliche Schadenersatz kann für den betroffenen Mitarbeiter sehr unangenehmen sein und über Jahre hinweg finanziell belasten.

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