Wurden beim Verbuchen von Kundenzahlungen lediglich Preisnachlässe, aber keine Rabatte, Skonti und Rücksendungen auf dem Konto berücksichtigt, muss das Personenkonto durch Umbuchung oder Umkehrbuchungen bereinigt werden. Durch eine Zahlung mit Abzug von Skonto bestehen (bzgl. dieses Vorgangs) keine offenen Posten mehr. Die Berichtigungsbuchungen gleichen die Differenzen vollständig aus und hinterlassen lediglich die tatsächlich ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten.

 
Praxis-Beispiel

Skonto vergessen zu buchen

Auf dem Kundenkonto 15200 ist das Skonto beim Zahlungseingang zur Rechnung 815 am 20.9. nicht erfasst worden. Dadurch weist das Konto eine unrichtige Restforderung zur Rechnung 815 i. H. v. 200 EUR aus.

 
Datum Gegenkonto Buchungstext Beleg-Nr. Soll Umsatz Haben
……… ……… …………   …………   …………
10.9.   Umsatzerlöse   0815 10.000 EUR    
20.9.     Bank 0815     9.800 EUR
22.9.   Umsatzerlöse   0900 8.080 EUR    
26.9.   Umsatzerlöse   0924 15.000 EUR    
……… ……… …………   …………   …………
 
So buchen Sie richtig

Nachträgliche Skontobuchung

Buchungsvorschlag SKR 03/04:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
8736/4736 Gewährte Skonti zu 19 % USt 168,07      
1770/3800 Umsatzsteuer 31,93 15200/15200 Kundenkonto 200

Durch falschen Übertrag von der Rechnung oder schlichte Tippfehler beim manuellen Einbuchen kann durch den Rechnungsausgleich ein vermeintliches Skonto oder eine Überzahlung entstehen. Überprüfen Sie in solchen Fällen diese Differenzen und korrigieren Sie den fehlerhaften Rechnungsbetrag, um das Personenkonto auszugleichen.

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