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Jahresabschluss: Kontoabstimmung von Debitoren und Kreditoren

Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
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Zusammenfassung

 
Überblick

Bei größeren Unternehmen werden neben der Hauptbuchhaltung häufig Kontokorrentbücher als Nebenbücher geführt. In der Kontokorrentbuchhaltung erfolgt die Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf einzelnen Kreditoren- und Debitorenkonten (Personenkonten). Ohne Kontokorrentbuch würden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unstrukturiert auf Sachkonten verbucht werden. Bei einer Vielzahl an Buchungsvorgängen würde dies schnell zu einem Verlust des Überblicks führen. Um eine geordnete Übersicht über die Finanzbewegungen zu erhalten, sind die Kontokorrentbücher abzustimmen. Sollte die Abstimmung erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erfolgen, ist je nach Qualität der Buchführung mit einem hohen Zeitaufwand zu rechnen. Daher empfiehlt es sich, die Abstimmung bereits unterjährig durchzuführen – jeweils zum Monatsende. Die Schwierigkeit bei Kontokorrentkonten besteht darin, dass standardmäßig keine griffbereiten Abstimmwerte von Dritten vorliegen- wie das z. B. bei Finanz- oder Darlehenskonten durch die (jährlichen) Kontoauszüge der Fall ist. Dadurch steigt der Aufwand für die Abstimmung und somit auch das Risiko von unentdeckten Fehlbuchungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach § 242 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Die §§ 140, 141 AO nehmen über § 4 Abs. 1 EStG Unternehmer auch steuerlich in die Pflicht, Bilanzen aufzustellen. § 246 HGB regelt die Vollständigkeit sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden, §§ 247 ff. HGB den Inhalt und einzelne Posten der Bilanz. § 5 EStG bildet dazu das steuerliche Gegenstück. Bilanzansätze und Be...

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