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Jahresabschluss: Kontoabstimmung von Debitoren und Kreditoren

Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
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Zusammenfassung

 
Überblick

Insbesondere bei größeren Unternehmen werden neben der Hauptbuchhaltung Kontokorrentbücher als Nebenbücher geführt. In der Kontokorrentbuchhaltung werden Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf einzelnen Kreditoren- und Debitorenkonten (Personenkonten) gebucht. Ohne Kontokorrentbücher würden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unstrukturiert auf den Forderungs- und Verbindlichkeitssachkonten gebucht werden, was bei einer Vielzahl an Buchungsvorgängen schnell zum Verlust des Überblicks führen würde. Um Überblick und Ordnung zu wahren, sind die Kontokorrentbücher abzustimmen. Erfolgt die Abstimmung erst im Zuge der Jahresabschlusserstellung, muss je nach Qualität der Buchführung viel Zeit aufgewendet werden. Daher empfiehlt es sich, die Abstimmung bereits unterjährig durchzuführen – optimalerweise jeweils zum Monatsende. Die Besonderheit bei Kontokorrentkonten besteht darin, dass standardmäßig keine griffbereiten Abstimmwerte von Dritten vorliegen- wie z. B. bei Finanz- oder Darlehenskonten. Dadurch ist der Aufwand zur Abstimmung und folglich die Gefahr von unentdeckten Fehlbuchungen grundsätzlich größer.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach § 242 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Die §§ 140, 141 AO nehmen über § 4 Abs. 1 EStG Unternehmer auch steuerlich in die Pflicht, Bilanzen aufzustellen. § 246 HGB regelt die Vollständigkeit sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden, §§ 247 ff. HGB den Inhalt und einzelne Posten der Bilanz. § 5 EStG bildet dazu das steuerliche Gegenstück. Bilanzansätze und Bewertungsvorschriften sind in den Einkommensteuerr...

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