Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Gesetzliche soziale Aufwendungen 4130 6110   Gesetzliche soziale Aufwendungen
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 1742 3740   Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

So kontieren Sie richtig!

Arbeitgeber müssen die Insolvenzgeldumlage an die Krankenkassen abführen. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Gesetzliche soziale Aufwendungen" 4130/6110 (SKR 03).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" 1742/3740 (SKR 03/04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Gesetzliche soziale Aufwendungen

an Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge