Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
Kontobezeichnung | SKR03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Gesetzliche soziale Aufwendungen | 4130 | 6110 | Gesetzliche soziale Aufwendungen | |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 1742 | 3740 | Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
So kontieren Sie richtig!
Arbeitgeber müssen die Insolvenzgeldumlage an die Krankenkassen abführen. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Gesetzliche soziale Aufwendungen" 4130/6110 (SKR 03).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" 1742/3740 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Gesetzliche soziale Aufwendungen |
an Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
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